Kreditwesen - Private Baukredite nur bei Eigenkapitalanteil

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:01

Thomas Droese

Kreditwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der Gewährung
von Immobiliendarlehen gefordert. Diese sollte in Zukunft nur noch bei Erbringung
einer Eigenkapitalquote von 20 Prozent möglich sein.

In der Begründung wird angeführt, dass viele Immobilienfinanzierungen auf
"wackeligen Beinen" stehen würden und es daher vor Bewilligung von Fremdkapital
dringend eines solideren Grundstocks an Eigenkapital bedürfe.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf den Akteninhalt Bezug
genommen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum Zeitpunkt des
Abschlusstermins
der Mitzeichnung
111 Mitunterzeichner
fand
und
28 Diskussionsbeiträge im Internet ausgelöst hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf Grundlage einer
Stellungnahme
folgt
(BMF) wie
Finanzen
der
des Bundesministeriums
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine Bank bereits unter aufsichtsrechtlichen
Kriterien nach § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet
ist,
"über
geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken"
sowie über "angemessene Regelungen () anhand derer sich die finanzielle Lage
() jederzeit bestimmen lässt" zu verfügen.

Hierzu muss ein Kreditinstitut die Werthaltigkeit eines Kreditengagements und das
daraus erwachsene Ausfallrisiko möglichst zuverlässig beurteilen können. Dies ist

jedoch nur dann möglich, wenn es einen hinreichenden Einblick in die
wirtschaftlichen
Verhältnisse
des
Kreditnehmers
und
den Wert
des
Finanzierungsobjektes erhält.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass das KWG jedoch keine
Vorgaben dahingehend enthält, nach welchen geschäftspolitischen Kriterien die
Bonitäts- und Werthaltigkeitsprüfung erfolgen soll. Demnach steht es jedem
Kreditinstitut
frei,
in welcher Weise es vorhandenes Vermögen und laufende
Einkünfte bei der Risikoeinschätzung gewichtet und bewertet.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die genannten Regelungen zwar primär der
Erfüllung bankenaufsichtlicher Vorgaben dienen, sich in der Praxis jedoch eine von
Bank und Kunde gemeinsam vorgenommene Bestandsaufnahme über die
wirtschaftliche Belastbarkeit des Darlehensnehmers ergibt, aus deren Ergebnis
beide Seiten - jeweils eigenverantwortlich - ihre Schlüsse ziehen können.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auch der Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht
dass
keine
Erkenntnisse
vorliegen,
Immobilienfinanzierungen, die auf verhältnismäßig geringem Eigenkapital basieren,
signifikant häufiger zu Zahlungsstörungen führen. Selbst in der Finanzmarktkrise
kam es in der Bundesrepublik Deutschland, anders als auf dem US-amerikanischen
Bankenmarkt, kaum zu einer Häufung von Ausfällen im eigenen Portfolio an
Immobilienkrediten an private Haushalte.

Vor diesem Hintergrund soll es nach Auffassung des Petitionsausschusses den
Marktteilnehmern in einer freien W irtschaftsordnung auch weiterhin grundsätzlich
selbst
überlassen
sein,
die wirtschaftlichen Vor-
und Nachteile
einer
Darlehensentscheidung abzuwägen. Neben einer Beratung durch sein Kreditinstitut
stehen dem potentiellen Immobilienerwerber hierbei erforderlichenfalls auch
zahlreiche neutrale Informationen zur Verfügung z. B. in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen, in einschlägigen W irtschafts- und Verbraucherpublikationen
und
auch
beim
Verbrauchertelefon
der
Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne des Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.


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