Krankenhauswesen - Änderung des Fallpauschalensystems (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

1.858 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

1.858 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

12.10.2019, 04:27

Pet 2-19-15-8275-006360 Krankenhauswesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Fallpauschalensystem zur
Krankenhausfinanzierung nicht mehr die Personalkosten des ärztlichen Dienstes,
des Pflegedienstes, des medizinisch-technischen Dienstes und des
Funktionsdienstes beinhaltet.

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Kosten sollen nach einem ausreichend
bemessenen Personalschlüssel in voller Höhe vergütet werden.

Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 1.859 Mitzeichnungen sowie 9
Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

Die Petentin verweist auf Fehlanreize zur Erbringung von Leistungen in lohnenden
Bereichen mit geringem Patientenbetreuungsaufwand. Das Fallpauschalensystem
habe zu Milliardengewinnen für die Krankenhausträger, zu schlechten
Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und zu Gefährdungen für die Patientinnen
und Patienten geführt.

Im Fallpauschalensystem werden die Kosten- und Leistungen stationärer
Behandlungen auf der Grundlage von Daten der an der Versorgung teilnehmenden
Krankenhäuser kalkuliert und abgebildet. Das System wird jährlich weiterentwickelt,
um neuen Versorgungsbedarfen Rechnung tragen zu können. Auch der Gesetzgeber
nimmt Neuausrichtungen vor, sofern dies zur Beseitigung klar identifizierbarer
Probleme erforderlich ist. Zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals wurde
daher in der vergangenen Legislaturperiode ein ganzes Bündel von Maßnahmen
- wie z. B. ein Pflegestellenförderprogramm mit einem Finanzvolumen von bis zu
660 Mio. Euro in drei Jahren und ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro
jährlich - ergriffen, das aktuell weiterentwickelt wird.

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht unter anderem die
Umstellung der Krankenhausvergütung auf eine von den Fallpauschalen losgelöste
Pflegepersonalkostenvergütung vor. Diese sollen künftig über ein Pflegebudget unter
Berücksichtigung des krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarfs finanziert
werden. Zudem müssen die Krankenhäuser nachweisen, dass die für Pflegepersonal
bereitgestellten Mittel auch tatsächlich zweckentsprechend verwendet werden. Die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung
werden im Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet.

Zur Förderung der Pflege am Bett sind die vollständige Finanzierung jeder zusätzlich
geschaffenen Stelle und die Finanzierung der Aufstockung von Teilzeit- in
Vollzeitstellen vorgesehen. Zudem werden Tarifsteigerungen anstelle der bisherigen
hälftigen Refinanzierung bereits für das Jahr 2018 vollständig von den Kostenträgern
übernommen. Verbessert werden des Weiteren die Rahmenbedingungen für
Ausbildungsplätze in der Pflege durch die vollständige Finanzierung der
Ausbildungsvergütungen. Bisher wurden diese nur anteilig refinanziert, weil die
Auszubildenden in der Pflege im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung voll
ausgebildete Pflegekräfte entlasten. Auch Ausbildungsvergütungen für andere, im
Krankenhausfinanzierungsgesetz genannte Berufe werden finanziert und die
vereinbarten Ausbildungsbudgets unterliegen keiner Obergrenze. Damit ist dem
Anliegen der Petentin in wesentlichen Teilen Rechnung getragen.

Im Übrigen zeigen die regelmäßig durchgeführten Studien zur wirtschaftlichen Lage
der Krankenhäuser, dass es regionale und strukturelle Faktoren gibt, die unabhängig
vom Vergütungssystem die Gewinn- und Verlustmargen der Häuser beeinflussen.
Hierzu zählen unter anderem eine hinreichende Finanzierung der Investitionskosten,
die von den Ländern zu übernehmen sind, aber auch Faktoren wie
Schwerpunktbildungen oder die Optimierung von Versorgungsprozessen. Nach wie
vor sind zudem eine hohe Krankenhaus- und -bettendichte in Deutschland einerseits
relevant für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, andererseits auch
Ursachen für Unwirtschaftlichkeit, die den Bestand von Kliniken gefährden kann.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die kritisch bewerteten Möglichkeiten zur
Erzielung von Gewinnen dazu beitragen, Anreize zur Verbesserung von
Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu schaffen. Durch
entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen kann sichergestellt werden, dass
die Qualität der Versorgung unabhängig von der Gewinnorientierung eines
Krankenhauses gewährleistet ist. Zudem werden auch in anderen Bereichen des
Gesundheitswesens, wie z.B. in den Praxen von Ärzten oder Physiotherapeuten oder
bei Apotheken Gewinne erzielt, aus denen Mieten und Pachten und die Gehälter der
Beschäftigten finanziert werden.

Strukturbereinigungen zur Verbesserung der Patientenversorgung und der Situation
der in Krankenhäusern Beschäftigten sollen mit der Fortsetzung und
Weiterentwicklung des Strukturfonds vorangebracht werden. Bis zum Jahr 2022
werden weitere Mittel zur Förderung von Schließungen, Konzentrationen und
Umwandlungen akutstationärer Versorgungskapazitäten bereitgestellt. Gefördert
werden können auch zentralisierte Strukturen, die Verbesserung der IT-Sicherheit
von Krankenhäusern und die Schaffung von Ausbildungskapazitäten für
Pflegeberufe.

Des Weiteren ist die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch die
Krankenhausplanungskompetenz der Länder gewährleistet, welche die
bedarfsnotwendigen Krankenhäuser in ihren Krankenhausplänen ausweisen. Für
Krankenhäuser, die wegen zu geringer Fallzahlen mit den pauschalierenden
Entgelten nicht auskömmlich wirtschaften können, kann ein Sicherstellungszuschlag
zum Ausgleich eines nachgewiesenen Defizits vereinbart werden, sofern kein
anderes Krankenhaus in zumutbarer Entfernung in der Lage ist, die
bedarfsnotwendigen Leistungen ohne Zuschlag zu erbringen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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