06.07.2016, 12:16
Pet 1-18-12-9202-015762
Kraftfahrzeugtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird vorgeschlagen, dass der Deutsche Bundestag die Einführung
des automatisierten Fahrens in die Wege leiten soll.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 46 Mitzeichnungen und
58 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Verkehrsdichte auf Deutschlands Straßen zunehme, die Autofahrenden würden älter
werden, wodurch deren physisches Fahrvermögen abnehme, was sie durch
Erfahrung jedoch ausgleichen könnten. Außerdem würden sich die Autofahrenden
neben dem Autofahren immer mehr anderen Tätigkeiten widmen, indem sie
beispielsweise moderne Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone und Tablets
benutzten. Auch die Zeit, die durch den Pendelverkehr zur Arbeit verloren ginge,
müsse reduziert werden; die pendelnden Personen sollten schon während ihrer Fahrt
ihre Arbeit aufnehmen können. Verkette man automatisierte Fahrzeuge, könnten
diese untereinander kommunizieren, dadurch würden Unfälle und Staus zu
100 Prozent vermieden. Da es derzeit keine führende Interessengruppe gebe, die die
für das automatisierte Fahren nötigen Strukturen schaffe, solle der Deutsche
Bundestag das Entsprechende in die Wege leiten und einen Fahrplan für die
Einführung des automatisierten Fahrens erstellen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Automobil- und
Zulieferindustrie bereits seit Jahren intensiv an der Entwicklung von Systemen des
automatisierten Fahrens arbeiten. Angestoßen wurde diese Entwicklung von der
Erkenntnis, dass der weit überwiegende Anteil der Verkehrsunfälle auf menschliches
Fehlverhalten zurückzuführen ist. Deshalb besteht das Hauptziel des automatisierten
Fahrens in einer Steigerung der Verkehrssicherheit und der Verkehrseffizienz durch
die gezielte Entlastung der fahrenden Person von den Anforderungen der
Fahraufgabe. Aus diesem Grund setzt sich das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) auch dafür ein, die für die Einführung von Systemen des
automatisierten Fahrens erforderlichen Voraussetzungen sowohl auf nationaler als
auch auf internationaler Ebene zu schaffen. Wesentliche Handlungsfelder sind dabei
die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens, die Gewährleistung des
Datenschutzes und die nutzergerechte Gestaltung der Mensch-Maschine-Interaktion.
Um Konsens in zentralen Fragen zu erzielen und damit die Voraussetzungen für die
Diskussion auch auf internationaler Ebene zu schaffen, hat das BMVI im Dezember
2013 zum Thema „Automatisiertes Fahren" einen Runden Tisch eingerichtet. An
diesem Runden Tisch wird mit allen Beteiligten (Bundesministerien, Behörden,
Forschungseinrichtungen, Fahrzeugindustrie, Verkehrssicherheitsakteure,
Überwachungsorganisationen etc.) eine national abgestimmte Position erarbeitet. In
den drei Arbeitsgruppen „Recht", „Fahrer/Fahrzeug" und „Forschung" werden unter
Experten die zentralen rechtlichen, technischen, wissenschaftlichen und
gesellschaftlichen Themen genauer behandelt. Hierzu gehören u. a. Fragen des
Haftungs- und Versicherungsrechts, der Fahrzeugzulassung, Aspekte der
funktionalen Sicherheit, des Datenschutzes, der Mensch-Maschine-Interaktion und
vieles mehr.
Am 16. Dezember 2014 hat sich der Runde Tisch auf eine Klassifizierung
automatisierter Fahrfunktionen verständigt:
Teilautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System dauerhaft überwachen
und jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahrzeugführung bereit sein.
Hochautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht dauerhaft
überwachen. Er erhält eine ausreichende Zeitreserve, bevor er die Fahraufgabe
selbst übernehmen muss. Das System warnt den Fahrer also vorher.
Vollautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht überwachen. Das
System ist in allen Situationen in der Lage, einen risikominimalen Zustand
herzustellen.
Der Runde Tisch konzentriert sich nun darauf, die Voraussetzungen für den
möglichen Übergang vom teilautomatisierten zum hochautomatisierten Fahren zu
schaffen. In den drei Arbeitsgruppen werden gemeinsame Positionen erarbeitet: u. a.
zum Haftungs- und Versicherungsrecht, den Genehmigungsverfahren für
automatisierte Systeme und der Interaktion von Mensch und Automobil.
Zur Internationalen Automobil-Ausstellung im September 2015 plant das BMVI, erste
inhaltliche Eckpunkte vorzustellen, mit denen das automatisierte Fahren
weiterentwickelt und vorangebracht werden soll.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen, das automatisierte Fahren in die Wege zu leiten, anhand der dargestellten
Maßnahmen durch die Bundesregierung entsprochen worden ist.
Begründung (pdf)