16.10.2013, 16:27
Rechtschreibfehler
Neuer Petitionstext: Musik war – wir denken nur an Paul Gerhard Gerhardt – schon immer ein Kernelement des Gottesdienstes und protestantischen Selbstverständnisses. Gläubige kommen gerade wegen der Musik in unsere Kirchen und mehr als 60.000 Ehrenamtliche engagieren sich in unseren kirchenmusikalischen Verbänden (Posaunenchorverband, Singen in der Kirche, Popularmusikverband und Kirchenmusikerverband). Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Arbeit der vier Verbände sich in weiten Teilen von den Tätigkeiten der hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und –musiker (z.B. Kantoren) unterscheidet und teils einen hohen Grad an Spezialisierung (z.B. Posaunenchorarbeit) mit sich bringt. Somit stellt die Tätigkeit der Verbände eine eigene Säule der Kirchenmusik dar. Finanziell spiegelt sich diese Bedeutung im kirchlichen Haushaltsentwurf für 2014 allerdings nicht wieder. Dies wollen die Verbände mit ihrem Antrag an die Landessynode und dieser Onlinpetition ändern.
Die ev.-luth. Landessynode in Bayern wird daher um folgenden Beschluss gebeten:
Im Haushalt der ev.-luth. Kirche in Bayern für das Haushaltsjahr 2014 werden die Zuschussmittel der kirchenmusikalischen Verbände wie folgt angepasst:
"Singen in der Kirche" (Chorverband) (L_6-0221)
65.000,00 Euro (statt 47.299,00 Euro)
Landesverband ev. Posaunenchöre (L_6-0231)
260.000,00 Euro (statt 185.538,00 Euro)
Landesverband chr. Popularmusik (L_6-0241)
157.000,00 Euro (statt 111.543,00 Euro)
Landesverband evang. Kirchenmusiker (L_6-0214)
50.000,00 Euro (statt 43.631,00 Euro)
gemeinsame Stelle zur Weiterentwicklung der Gospel-Chorarbeit in Kooperation von Popularmusikverband und "Singen in der Kirche" (Chorverband)
60.000,00 Euro
Lohn- und Tarifsteigerungen werden bei zukünftigen Mittelansätzen berücksichtigt.
Die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen ist möglich. Auf die Vorschriften der Zuwendungsrichtlinien, des Handelsgesetzbuches (HGB) und des dritten Abschnitts der Abgabenordnung (steuerbegünstigte Zwecke) wird zur Handhabung verwiesen. Neue Begründung: Die Bedeutung der kirchenmusikalischen Verbandsarbeit für unsere Kirchengemeinden und die Kirchenglieder vor Ort ist groß. Dies bestätigt die erst kürzlich erstellte Ehrenamtsstudie (Quelle: Evaluation Ehrenamtlichkeit in der ELKB, zentrale Ergebnisse der Untersuchungen):
• Anzahl der Ehrenamtlichen
Innerhalb der Landeskirche geht die Hochrechnung von 37.718 Mitgliedern in Chören und 23.013 Tätigen im Instrumental-Bereich aus. Das entspricht 39% aller ehrenamtlich Tätigen innerhalb der ELKB.
• Zeitaufwand
Chor- und Instrumentalmusik erbringen den größten Zeitaufwand unserer Ehrenamtlichen. Die Hochrechnung geht zusammen von 488.326 ehrenamtlichen Stunden im Monat für die ELKB aus, das sind 5.859.912 Stunden im Jahr.
• Bindungswirkung
Ehrenamtliche Musiker sind ausgesprochen lange innerhalb der ELKB tätig. Innerhalb der Instrumentalmusik 21,4 Jahre, in den Chören 11,7 Jahre.
Alle kirchenmusikalischen Verbänden engagieren sich in genanntem Umfeld und erreichen damit über 60.000 Aktive. Sie wirken damit mit an der Aufrechterhaltung und Pflege einer Ehrenamtlichenstruktur innerhalb der Flächenkirche ELKB mit und engagieren sich in Bezug auf Umbruchprozesse bedingt durch Altersstruktur und Neuorientierungen (Popular- und Gospelmusik). Diese machen vertiefte Schulungen für Chorleiter und Musiker dringend notwendig. Die neue Prüfungsordnung im nebenamtlichen Bereich (insbesondere Chorleiter) erfordert eine Neukonzeption und eine entsprechende Anzahl an Fortbildungen. Hier ist bisher keine Mittelanpassung erfolgt. Erhöhte Kosten für Tagungshäuser verursachen zusätzlich steigende Lehrgangsaufwendungen. Tarifsteigerungen des Personals bedeuten - bei nahezu konstanten landeskirchlichen Zuschüssen – eine indirekte Kürzung des Budgets.
In Summe sind die Verbände aktuell zwar existent, können sich aber den an sie gestellten Herausforderungen mit der vorliegenden Finanzausstattung nicht stellen. Ohne eine Veränderung der Finanzlage, aber auch ein strategisches und inhaltliches Gegensteuern, ist eine negative Entwicklung zu erwarten. Das „Sterben“ von Chören z.B. im Dekanat Coburg ist nur ein Beispiel, zumal die aktiven Musiker oft auch tragende Säulen des Gemeindelebens (Kirchenvorstand etc.) sind.
Mit diesem Antrag wenden sich die vier kirchenmusikalischen Verbände an die Landessynode. Für die Verbände stellen diesen Antrag die Synodalen Anne-Barbara Höfflin un und Martin Finzel