08.06.2017, 07:14
Sylvana Adebahr
Kinder- und Jugendhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
wurde.
Begründung
Die Petentin fordert, dass mehr Geld für die Kinderbetreuung aufgewendet wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Mütter
in vielen
Bundesländern immer noch gezwungen seien, zu Hause zu bleiben und
Arbeitslosengeld
angemessene
keine
oft
vor Ort
beziehen, weil
zu
II
Kinderbetreuung zur Verfügung stehe. Auch seien viele Kindergärten zu klein, um
das
neue Kinderbildungsgesetz
umzusetzen
und
es würden
noch
alte
Gruppenformen angeboten. Viele 3-Jährige könnten nicht den Kindergarten
besuchen, um dort eine angemessene Förderung zu erhalten. Auch die Betreuung
der Kinder, die jünger als drei Jahre sind, müsse ausgebaut werden. Die Kommunen
benötigten mehr finanzielle Mittel zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten. Eine
bessere Betreuungssituation hätte gesicherte Geburtenzahlen und damit eine
sichere Rente zur Folge.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf die Internetseite des Deutschen
und mitgezeichnet wurde.
diskutiert
dort
und
eingestellt
Bundestages
856 Mitzeichner
haben
die
Petition
unterstützt.
Außerdem
gingen
159 Diskussionsbeiträge ein.
des
eine Stellungnahme
dem Anliegen
zu
hat
Der Petitionsausschuss
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingeholt.
Unter Berücksichtigung der Ausführungen des BMFSFJ stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Der bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung zählt
zu den wichtigsten Vorhaben. Die Bereitstellung familiennaher Angebote in einer
vielfältigen Betreuungslandschaft ist notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, den W iedereinstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit und eine gute
und individuelle Förderung der Kinder zu gewährleisten.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf dem so genannten
Krippengipfel am 2. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise
ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent
der Kinder unter drei
Jahren aufzubauen.
In Artikel 5 Absatz 2 der
Verwaltungsvereinbarung Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013 wurde dieses
Ziel konkretisiert. Gleichzeitig wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr geschaffen, der im
Kinderförderungsgesetz (KiföG), welches am 1. August 2013 in Kraft
tritt,
festgeschrieben ist. Damit wurden die finanziellen Voraussetzungen für den
vereinbarten Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen.
Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder hat der
Bund
Investitionsprogramms
des
Rahmen
im
Ländern
den
Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für
Investitionsmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für
unter dreijährige Kinder
in Tageseinrichtungen und für die Tagespflege zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten die Bundesländer vom Bund im Rahmen
der Umsatzsteuerverteilung von 2009 bis 2013 weitere 1,85 Milliarden Euro als
Zuschüsse zu den zusätzlich entstehenden Betriebskosten und ab 2014 jährlich
770 Millionen Euro.
Um für Länder und Kommunen weiteren Spielraum zu schaffen, hat der Bund im
Rahmen des Konjunkturpaktes II zudem insgesamt 6,5 Milliarden Euro für die
Bildungsinfrastruktur bereitgestellt, die ausdrücklich auch für den frühkindlichen
Bereich in Anspruch genommen werden können.
Außerdem unterstützt der Bund die Bemühungen der Länder, Kommunen und
sonstigen
Träger
um die Weiterentwicklung
der Qualität
in
den
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Unterstützung erfolgt
beispielsweise durch eine Beteiligung an den Betriebskosten, das Forum
frühkindliche Bildung des BMFSFJ und das Aktionsprogramm Kindertagespflege.
Darüber hinaus werden die Länder und Kommunen bei der Aus- und Fortbildung von
pädagogischem Fachpersonal unterstützt, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung
und Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten. So ist
beispielsweise die Fortbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin seit Juli 2009
staatlich förderfähig. Weitere Programme sind die Perspektive W iedereinstieg und
die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte.
Zudem wird eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Berufsfachverbänden,
Gewerkschaften und der Bundesagentur
für Arbeit angestrebt, um für den
Erzieherberuf zu werben und die Attraktivität des Berufs, auch für Männer und
Quereinsteiger, schrittweise zu steigern.
In jährlichen Zwischenberichten zum KiföG lässt die Bundesregierung die
quantitativen und qualitativen Entwicklungen in der Kinderbetreuung dokumentieren,
um eine Evaluation mit validen Ergebnissen, beruhend auf einer qualitativ
hochwertigen Datengrundlage, sicherzustellen.
Zusammenfassend hält der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen der Petentin
durch die oben genannten Maßnahmen bereits überwiegend entsprochen wurde.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der Antrag der Fraktion der SPD, die Petition dem BMFSFJ zur Erwägung zu
überweisen
und
den
Landesvolksvertretungen
zuzuleiten,
soweit es den
bedarfsgerechten Ausbau der U3-Betreuung inklusive der Gebührenfreiheit von
Kindertagesstätten betrifft und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen,
wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Petition
dem BMFSFJ
zur
Erwägung
zu
überweisen
und
den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.