Bürgerrechte

Keine Sanktionen durch den Landkreis Elbe-Elster, bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kreisverwaltung Elbe-Elster, Gesundheitsamt Elbe-Elster, Kreistag Elbe-Elster
493 Unterstützende 424 in Elbe-Elster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

493 Unterstützende 424 in Elbe-Elster

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

11.02.2022, 16:57

1. geforderte Quellenangabe für Aussage Gesundheitsministerin Nonnenmacher erbracht: Quelle: www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/11/landesregierung-brandenburg-kabinett-corona-umgangsverordnung.html

2. Passage entfernt (damit die Petition schnellstmöglich wieder online gehen kann): "Auch geht nun aus den Abrechnungsdaten der Krankenkassen zu Krankenhausaufenthalten mit der Codierung "U12.9" = Impfnebenwirkung Corona-Impfstoff" einsehbaren Daten hervor, dass es 2021 15.936 Fälle (Hospitalisierung), teils mit Todesfolge gab. Quelle: "InEK".
Grund: Daten sind in der Datenbank des InEK (datenbrowser.inek.org/) nur mit einer Registrierung möglich/ derzeit kein Zugriff möglich.
Quelle war: odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/Lausen_2:6 und multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfpflicht-entwurf.


Neue Begründung:

Mit der einrichtungsbezognenen Impfpflicht könnte unser Gesundheitssystem nachhaltig geschädigt werden, da der Fachkräftemangel hier schon seit Jahren akut ist und sich dadurch noch verschlechtern könnte.

Einrichtungen könnte vielleicht die gesundheitliche Versorgung nicht mehr aufrecht erhalten.

Zudem ist eine Impfentscheidung für eine derartige Viruserkrankung IMMER eine persönliche Sache und darf nicht mit einer Pflicht einher gehen.

Mit dieser Petition appellieren wir an das hiesige Gesundheitsamt Elbe-Elster, welches Teil der Kreisverwaltung ist, eine Überlastung des Gesundheitswesens und der Pflegeinrichtungen im Landkreis, sowie der Einrichtungen der medizinischen Vor- und Nachsorge mit einer Durchsetzung dieses Gesetzes nicht billigend in Kauf zu nehmen.

Wir fordern den Landkreis Elbe-Elster auf, den Handlungsspielraum, der im Gesetzestext des § 20a Abs. 2 S. 3 Nr. 1-3 IfSG zur "Einrichtungsbezogenen Covid-19 Impf- oder Genesenen-Nachweispflicht" gegeben ist, zu nutzen und von einer Durchsetzung von Sanktions-Maßnahmen, wie der Erteilung von Betretungs- und somit Tätigkeitsverboten ab dem 15.03.2022 abzusehen.

www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html

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Quelle für Aussage von Nonnemacher zur einrichtungsbezognenen Impfpflicht: www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/11/landesregierung-brandenburg-kabinett-corona-umgangsverordnung.html

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twitter.com/phoenix_de/status/1356292653068013574/photo/1

papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3949410

msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/service/publikationen/detail/~05-07-2021-daten-und-fakten-zur-pflege-im-landkreis-elbe-elster


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 90 (79 in Landkreis Elbe-Elster)


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