22.04.2013, 22:00
Einen Rechtschreibfehler und einen Zeichensetzungsfehler geändert. :-)
Neue Begründung: Wie auf digitalegesellschaft.de/2013/04/telekom-tarifanderungen-frontalangriff-auf-die-netzneutralitat/ausführlich dargelegt wird, stellt die sogenannte "Drosselung" nach dem Aufbrauchen des Datenvolumens eine faktische Internetsperre da, dar, da viele Dienste mit einer Geschwindigkeit von 384 kbit/s schlicht nicht nutzbar sind. Dies stellt eine Verletzung der Netzneutralität dar. Es darf niemand faktisch vom Internet ausgeschlossen werden, weil er sich beispielsweise eine Volumenerweiterung nicht leisten kann kann.