30.09.2014, 11:35
Das "Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen" ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 27 vom 29.9.2014 Seite 603 bis 606 veröffentlicht. Die Unveräußerlichkeit des gesamtem, kommunalen Archivguts ist dort in § 1 Ziff. 4 Buchst. b geregelt. Die Petition ist somit erledigt! Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer! Ein tolles Ergebnis.