15.11.2012, 00:32
Liebe Unterzeichner,
Alea iacta est!
Viele von Ihnen werden es schon wissen. Als Abschluss unserer Aktion möchte ich es jedoch nicht versäumen mitzuteilen, dass das VG Minden am 31.10.2012 die geänderte Betriebsgenehmigung für zulässig erklärt und die Klagen der Anwohner abgelehnt hat. Für weitere Details verweise ich auf einen Artikel in der lokalen Zeitung Westfalen-Blatt:
www.westfalen-blatt.de/index.php?id=618&tx_ttnews%5Bswords%5D=bilster&tx_ttnews%5BbackPid%5D=657&tx_ttnews%5Btt_news%5D=9064440&cHash=536b19400809403c7622d301423b4515 (Eine Verantwortung für den Inhalt des links wird ausgeschlossen)
Es hat mir große Freude bereitet, die Teilnehmerzahl der Petition stetig wachsen zu sehen. Ich hatte bereits vor Beginn nicht das Gefühl, alleine zu sein mit meiner Meinung. Dass jedoch knapp 12.600 Menschen unterzeichnen hat meine Erwartungen weit übertroffen.
Mein Dank geht an die zahlreichen Helfer, die vor Ort und im Netz an dieser kleinen Erfolgsgeschichte mitgewirkt haben. Danke !
Hoffen wir nun, dass uns die Betreiber ab 2013 einige Gelegenheiten einräumen, das neue Gelände live zu erfahren. Vielleicht ergibt sich ja das ein oder andere persönliche Gespräch zwischen Supportern am Berg. Ich freue mich darauf.
Mit sportlichem Gruß
Cnut Siebert
30.10.2012, 21:19
Werte Unterstützer,
mit dieser Kurznachricht möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die morgige Gerichtsverhandlung über die Inbetriebnahme des Bilster Berg Drive Resort lenken.
Am 31.10. wird um 10h am VG Minden über die geänderte Betriebsgenehmigung debattiert, und hoffentlich zu Gunsten des Betreibers entschieden.
Über den Ausgang der Verhandlung informiere ich Sie dann zeitnah hier und in unserer Facebook-Gruppe "Pro Bilster Berg".
Daumen drücken ist angesagt!
Mit sportlichem Gruß,
Cnut Siebert
13.08.2012, 01:01
Sehr geehrte Teilnehmer von "Ja zum Bilster Berg",
am 10.08. habe ich die Petition als Printversion mit knapp 350 Seiten bei Hr. Dr. Korte, Vizepräsident des VG Minden, eingereicht. Er wird das Dokument der Pressestelle übergeben. Folgende Präambel wurde hinzugefügt:
Sehr geehrtes Präsidium des Verwaltungsgerichts Minden,
im Juni 2012 haben 12.594 Bürger aus der Region Ostwestfalen, der BRD und vereinzelt aus dem
europäischen Ausland in meiner Petition ihre Unterschrift für einen bestimmten Zweck geleistet:
Die Inbetriebnahme der Test- und Präsentationsstrecke am Bilster Berg.
Wir, die Unterzeichner, glauben, dass die Vorteile aus dem Betrieb der Strecke, sowohl für die Region
als auch für die Allgemeinheit, keinen Raum für eine Untersagung der Betriebserlaubnis lassen. Die
Hintergründe für unsere Motivation sind im Petitionstext ausführlich dargestellt.
Neben unseren Argumenten ist die Übergabe der Unterschriften an nur eine Institution ein zentraler
Eckpfeiler einer Petition. Ich habe das Verwaltungsgericht Minden als Empfänger ausgewählt, da in seinen Räumen nach heutigem Sachstand am 28.08.2012 eine Entscheidung über die Inbetriebnahme
des Drive Resorts fallen wird. Ich möchte betonen, dass die Petition nicht zum Ziel hat, die
Entscheidung des Gerichtes zu beeinflussen. Dieses muss und wird ein Urteil auf Basis der
vorhandenen Rechtsordnung und der durch die beteiligten Parteien vorgelegten Dokumente fällen.
Ich möchte diese Unterschriften jedoch am möglichen Ort der Entscheidung übergeben und sie in
einem von kommerziellen Interessen unabhängigen Bereich aufbewahrt wissen.
Unser Appell auf Basis dieser symbolischen Übergabe richtet sich daher rein an die Beteiligten des
Verfahrens: Die Mitwirkenden von „Ruhe am Bilster Berg“, der Kreis Höxter und die
Betriebsgesellschaft der Teststrecke.
Im Namen aller Unterzeichner:„Findet eine Lösung. Erreicht einen Konsens, der unter Abwägung
aller berechtigten Interessen eine Inbetriebnahme des Bilster Berg Drive Resort noch in 2012
ermöglicht.“
Ich danke allen Teilnehmern für ihre Unterschrift und hoffe auf einen guten Ausgang des Verfahrens.
29.05.2012, 23:22
Ersetzen der entfallenen Behördenbezeichnung "BGS" durch "Zollverwaltung"
Neue Begründung: 1. Die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Lärmüberwachung halten wir für unbegründet. Durch eine internationale Klassifizierung von Fahrzeugen in unterschiedliche Lärmklassen wird bereits im Vorfeld einer Veranstaltung definiert, welche Emissionen von den Fahrzeugen maximal ausgehen dürfen. Den zulässigen Grenzwert überschreitende Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Das transpondergesteuerte Monitoring-System wird außerdem im Betrieb permanent die Einhaltung der Werte überwachen. Gespräche des Verfassers mit Veranstaltern entsprechender Test-Events und betroffenen Anwohnern sowie eigene Erfahrungen von Unterzeichnern haben gezeigt, dass diese Art der Überwachung effektiv funktioniert. Die über den festen Grenzwerten liegenden Fahrzeuge werden erkannt und innerhalb einer Runde (ca. 2 min.) vom Betrieb ausgeschlossen. Diese Systeme haben sich bereits europaweit auf Teststrecken und selbst auf Anlagen, die im Gegensatz zum Drive Resort für den professionellen Motorsporteinsatz konzipiert sind, bewährt. Daher ist die Technik zur Überwachung der Grenzwertkonformität der Geräusche im Betrieb als zeitgemäß und geeignet einzustufen.
2. Die Wirtschaftskraft des Kreises Höxter und der Region profitiert vom Betrieb des Resorts. Bereits während der Bauphase spürt die Region die positiven Impulse des Bilster Berg. Beherbergungsbetriebe und Restaurationen in der Umgebung können gesteigerte Umsatzzahlen vorweisen. Die Zielgruppen zur anschließenden Nutzung des Bilster Berg sind mannigfaltig, genauso wie ihre Profiteure. Ca. 25 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sollen neu geschaffen werden, zusätzlich werden nach Aussage der Betreiber 40 - 50 Personen zeitweise im Bereich der Streckensicherung tätig sein. Ein weiterer primärer Effekt: Die Besucher des Drive Resort werden rund um Bad Driburg und Niehheim übernachten, einkaufen und tanken. Mit Blick auf vergleichbare Konzepte in Deutschland, besteht die Chance, dass Unternehmen aus Forschung und Entwicklung eine derzeit nicht von überdurchschnittlicher Wirtschaftskraft gesegnete Region für sich entdecken und sich niederlassen. Als Beispiel sei hier das Gewerbegebiet Meuspath am Nürburgring genannt, in dem sich im Laufe der Zeit viele Automobilhersteller eigene Testcenter errichtet haben, um den nahen Nürburgring als Teststrecke effektiv nutzen zu können.
3. Das Betriebskonzept ist gefragt in Deutschland. Das Drive Resort wird zu einem Zeitpunkt fertig gestellt, zu dem die Nachfrage nach geeigneten Teststrecken vor allem von Testabteilungen der Automobilindustrie sowie von Endverbrauchern höher ist als jemals zuvor. Die Topografie der Strecke bietet Alleinstellungsmerkmale, welche Testgelände wie das Contidrom oder Handling-Kurse der Automobilhersteller nicht bieten können. Deutschland verliert Arbeitsplätze im sekundären Sektor und es gilt, die Vormachtstellung bei Hochtechnologien zu erhalten. Mit der geplanten technischen Ausstattung und durch die Versorgung der Anlage mit rein regenerativer Windenergie kann der Bilster Berg zu dem Forschungs- und Entwicklungsstandort für alternative Antriebskonzepte in Deutschland werden. Der Kurs am Bilster Berg wird nicht verhindern, dass Fahrzeuge im Ausland gebaut werden. Er wird jedoch die Attraktivität dieses Standortes für Unternehmen deutlich erhöhen. Gleichzeitig haben Privatnutzer ein immer stärkeres Interesse daran, die Regelelektronik moderner Fahrzeuge in sicherer Umgebung an und in den Grenzbereich zu bewegen. Erfolgt dies am Bilster Berg, erhöht sich unseres Erachtens die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs. Die Fahrer beherrschen ihre Systeme besser und entsprechende Manöver müssen nicht mehr in der Öffentlichkeit vollzogen werden. Behörden wie die Polizei oder der BGS die Zollverwaltung sind ebenfalls auf geeignete Plätze für ihre Fahrerlehrgänge angewiesen.
Fazit:
Das Bilster Berg Drive Resort ist eine Bereicherung für den Kreis Höxter. Es schafft Arbeitsplätze, es erhöht die Attraktivität des Kreises als Wirtschaftsstandort und es trägt dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die vom Betrieb der Anlage ausgehenden kontrollierten Geräuschemission halten wir in Anbetracht der Lage und vor dem Hintergrund der oben genannten positiven Effekte für das Allgemeinwohl für eindeutig zumutbar. Die Betriebsgenehmigung ist daher der richtige Schritt.
Wir unterzeichnen dieses Schriftstück als weisungsfreie Individuen unabhängig von jeglichem Einfluss der Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG oder anderer an Bau und Betrieb beteiligter Unternehmen. Bei Online-Unterschrift wurden Echtheit und Einmaligkeit unserer Identitäten im Rahmen des digitalen Signierungsverfahrens und einer Email-Validierung sichergestellt.