13.12.2021, 09:39
Neuigkeiten 13.12.
Liebe Unterstützer,
letzte Woche erreichte mich eine Stellungnahme vom BMG zu unserer Petition.
Das Schreiben habe ich in der Anlage beigefügt, seht selbst.
Man ist der Meinung, der Petition damit genügend Aufmerksamkeit geschenkt zu haben und möchte die Sache als erledigt ansehen.
Meine Meinung ist aber konträr, denn es wurde keine unserer Forderungen erfüllt.
Als Antwort habe ich die folgende Mail an den Petitionsausschuss weitergeleitet:
„Sehr geehrter Herr Kunze,
vielen Dank für die mir zugeleitete, in der Anlage beigefügte, Stellungnahme des BMG.
Ich muss Ihnen mitteilen, dass ich mit einem Abschluss des Petitionsverfahrens aufgrund der Erläuterungen keinesfalls einverstanden bin und möchte dies im Folgenden darlegen.
Es ist zwar sehr zu begrüßen, dass Mitte September 2021 eine Placebo-kontrollierte, randomisierte, doppelblinde klinische Prüfung der Phase III mit Ivermectin-Tabletten in der Indikation „Prophylaxe der COVID-19 Erkrankung bei im Haushalt lebenden erwachsenen Kontaktpersonen einer an COVID-19 erkrankten Person“ genehmigt wurde, jedoch ist dies in keiner Weise eine ausreichende Antwort auf die in der Petition gestellten Forderungen.
Zum Einen lautet die erste Forderung aus der Petition, der deutschen Bevölkerung das Arzneimittel zugänglich zu machen.
Die Genehmigung der o.a. Studie macht diese Arzneimittel nur einem kleinen Teil der Bevölkerung zugänglich – zudem nicht denen, die eine Infektion mit COVID-19 erleiden, sondern „nur“ solchen, die als Kontaktperson einer im selben Haushalt lebenden Person, die an COVID-19 erkrankt ist, gelten.
Ferner scheint die Dosierung in dieser Studie (DRIPONIN 3 mg Tabletten) zu gering zu sein und sich nicht an den gängigen, bereits vorhandenen Behandlungsprotokollen für den Einsatz von Ivermectin zur Prophylaxe und Behandlung von COVID-19 zu orientieren. Ein positiver Ausgang der Prüfung ist daher mehr als fraglich.
Außerdem stellt sich mir die Frage, was es bedeutet, dass diese Studie genehmigt wurde? Wann startet diese Studie? Läuft sie bereits? Wenn nicht, warum nicht?
Probanden sollten aufgrund der aktuell laufenden Welle genug vorhanden sein.
Die zweite Forderung aus der Petition lautet, dass die notwendigen Studien, die den Ansprüchen der WHO, der EMA und des RKI genügen, um eine Zulassung von Ivermectin für die Behandlung und Prophylaxe von COVID-19 zu ermöglichen (..durch die Bundesregierung bzw. das BGM...) zu beauftragen und die Zulassung zu beantragen ist.
Der Hinweis auf die am 14.05.2021 erlassene Förderrichtlinie entspricht nicht dieser Forderung, ebensowenig wie der Hinweis darauf, dass kein Förderantrag zum Wirkstoff Ivermectin eingereicht wurde.
Da es sich bei Ivermectin um ein Generikum handelt, ist nicht davon auszugehen, dass irgendein Pharma-Unternehmen größeres Interesse daran hegt, eine Wirksamkeit des Arzneimittels festzustellen, da sich selbstredend für das Unternehmen keinerlei Vorteil ergeben würde – im Anschluss dürfte jede Pharma-Firma das Arzneimittel herstellen und vertreiben – warum also die Arbeit machen? Daher ist es nicht verwunderlich, das kein entsprechender Förderantrag eingereicht wurde.
Die Forderung der Petition lautet aber auch gar nicht, dass entsprechende Anträge gefördert werden sollen, sondern dass die Bundesregierung bzw. das BMG die entsprechenden Studien selbst beauftragen soll. In einer Pandemie darf nicht angehen, dass hier nicht weiter geforscht wird, nur weil kein Pharma-Unternehmen Interesse daran hat. Die Regierung hat alles zu tun, um wirksame Medikamente für die Bevölkerung zu identifizieren und verfügbar zu machen. Sie darf sich hier nicht hinter fehlenden Anträgen verstecken.
Bezüglich der geschilderten Evidenzlage zum Einsatz von Ivermectin bei COVID-19 und der Bezugnahme auf die internationalen wissenschaftlichen Stellungnahmen, die weiterhin die Empfehlung nur im Rahmen von klinischen Prüfungen geben, möchte ich darauf hinweisen, dass eine Vielzahl der zugrundeliegenden Studien (auch neueren Datums) darauf basieren, dass die Prophylaxe sowie Therapien entweder zu einem sehr späten Zeitpunkt einsetzen und/oder die Dosis der Medikamentengabe nicht unwesentlich geringer war, als in den einschlägigen Behandlungsprotokollen empfohlen.
Ich möchte daher nochmal eindringlichst darum bitten, die entsprechenden Studien zu Prophylaxe und Behandlung von COVID-19-Erkrankungen mit Ivermectin zu beauftragen – unabhängig von etwaig eingegangen Förderanträgen – und die Zulassung entsprechend zügig zu beantragen...“
Wegen Zeichenmangels, wird der Text in einer weiteren „ Neuigkeitenmeldung fortgeführt....