28.01.2015, 12:59
Vereinheitlichung der Kopftexte der Unterschriftsformulare.
Neuer Petitionstext: Das Ergebnis Hiermit fordern wir den Erhalt des Lübecker Hubbrücken-Ensembles einschließlich seiner Antriebe und Massivbauten und deren denkmalgerechte Instandsetzung. Diese einstige technische Glanzleistung des innovativen Eisenbaus ist als wesentliches Merkmal der Besprechung zwischen dem WSA Weltkulturerbestadt Lübeck als maritime Hafenstadt und als Entreé des Elbe-Lübeck-Kanals unersetzlich.Die Sanierbarkeit der genieteten Stahlkonstruktion mit einer neuen langen Lebensdauer wird durch Fachleute bestätigt.
Hiermit fordern wir die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck, und die Hansestadt Lübeck vom 17.06.2013 muß auf den Prüfstand gestellt werden. Der geplante Abriß auf, die seitens der unter Denkmalschutz stehenden historischen Bauwerke Lübecker Bauverwaltung und deren nachfolgender Neubau soll nicht verfolgt werden. Stattdessen sollen alle drei Brückenbauten Lokalpolitik geforderte ebenerdige Querung für Fußgänger und Radfahrer über die funktionslos gewordene Eisenbahnbrücke zu realisieren und die historische Straßen- und feste Fußgängerbrücke denkmalgerecht zu erhalten. Dieses wollen wir mit ihren Antrieben saniert und weiterhin betrieben werden. unserer Unterschrift bekräftigen. Neue Begründung: Das Ergebnis der Besprechung vom 17.06.2013 muß im Wesentlichen aus zwei Gründen revidiert werden.
1.) Aus Kostengründen: Die Begründung der Eignerseite, die Variante Abriß/Neubau sei kostengünstiger als die Variante Sanierung/Erhalt ist unhaltbar. Die vom WSA Lübeck vorgetragene Kostenbilanz ist mit nur unzureichenden und unvollständigen Kostendaten in Eigenregie aufgestellt worden. Es bedarf einer von unabhängiger, fachkundiger Seite ermittelte Gegenüberstellung. Dabei müssen bei der Variante Abriß/Neubau Kostenpunkte wie Abriß, Entsorgung, Schiffsanprall, Kosten der Leitungsführung, Umbau der Massivbauten, Vernichtung des Denkmalwertes u.a., auf der anderen Seite aber auch eine langfristige neue Lebensdauer für die Alternarive Sanierung/Erhalt, berücksichtigt und bewertet werden.
2.) Aus Gründen des Denkmalschutzes: Die Belange des Denkmalschutzes sind nicht ausreichend bzw. bestmöglich berücksichtigt worden. Es geht um den Erhalt des historischen Originals. Es muß die Wirkung auf den Weltkulturerbestatus der Stadt Lübeck berücksichtigt werden werden.