26.12.2014, 00:18
1.) Das Brücken-Ensemble ist Eigentum des Bundes (nicht Lübecks!), vertreten durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Lübeck.
2.) Unter Denkmalschutz gestellt wurden die Brücken 1981/1988 von Lübeck als Nutzerin.
3.) Die ICOMOS Deutschland, zuständig für den Weltkulturerbestatus Lübecks, ist eingeschaltet.
4.) Die Petition richtet sich an beide Partner der Abriß-Planung:
4.1.) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Technik als Eignervertreter (ist bereits eingeschaltet).
4.2.) Die Hansestadt Lübeck als Nutzerin und Denkmalschützerin.