Region: Bayern
Bild der Petition Herr Ministerpräsident Seehofer: Retten Sie Hotel BISS!
Soziales

Herr Ministerpräsident Seehofer: Retten Sie Hotel BISS!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer

15.556 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

15.556 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

11.06.2012, 02:44

Liebe Unterstützer von Hotel BISS,

im Mai 2011 unterzeichneten 15.556 Menschen unter www.openpetition.de die Petition zur Rettung von Hotel BISS. "Vom Knast zum Sternehotel" lautete der Vorsatz, mit dem die Münchner Straßenzeitschrift BISS ein gemeinnütziges, erstklassiges Hotelprojekt in München gründen wollte, um benachteiligten jungen Menschen eine Ausbildung in der Hotellerie zu ermöglichen. Die öffentliche Unterstützung ist groß und die Finanzierung des Gesamtprojekts gesichert, doch dann wird das ehemalige Frauengefängnis in einem Bieterverfahren einem anonymen Großinvestor zugeschlagen.
Wolfgang Ettlich, der für seine Dokumentarfilme schon zweimal mit dem Grimme Preis ausgezeichnet wurde, hat das Projekt Hotel BISS von 2007 bis 2011 begleitet und einen Film darüber gedreht. Dieser Film wurde auf dem Internationalen Dokumentarfilmfestival in München gezeigt. »Hotel BISS – Vision einer Bürgerbewegung« dokumentiert das gemeinsame Bemühen um das alte Münchner Frauengefängnis Am Neudeck, das am fehlenden politischen Willen gescheitert ist. Ein Plädoyer für gesellschaftliche Mitbestimmung und gegen bürokratische Routine - allen Widerständen zum Trotz.

Das Bayerische Fernsehen zeigt »Hotel BISS – Vision einer Bürgerbewegung«
am Dienstag, 12. Juni 2012 von 23:40 Uhr bis 0:55 Uhr.

P.S. Bis heute ist nichts mit dem ehemaligen Gefängnis passiert. Es steht seit dem Umzug der Häftlinge im Mai 2009 leer und verfällt. Wie aus der Presse zu erfahren war, hat der damalige Käufer aufgrund einer "geplatzten Bankzusage" nicht einmal pünktlich gezahlt. Die Immobilie hat in der Zwischenzeit die Besitzer gewechselt. Der aktuelle Besitzer lässt von der Brandschutzbehörde prüfen, ob das Gebäude zu Party- und Eventzwecken genutzt werden darf.


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