Reģions: Freistaat Thüringen

Helfen Sie Claudia und Michael May bei dem Immobilienskandal in Erfurt

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Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger

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Jaunumi

08.06.2012 14:29

Alte Zersetzungsmethoden neu verpackt?

Kaum ist die Zwangsräumung der Gebrüder May für den 06. Juni 2012 aufgehoben, wird - von Amts wegen die Warmwasserversorgung und Heizung außer Betrieb gesetzt.

www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=2155

Lieber Herr Gobsch,

die Pressemitteilung, die Herr Trawiel eingestellt hat, ist optimal und verständlich - wir sollten hier nur noch einfügen,

dass ich heute morgen, am 8. Juni 2012 um 8:30 Uhr mit dem zuständigen Amtsleiter der Gebäudeverwaltung, Herrn Mülders, persönlich Rücksprache genommen und ihn auf seine persönliche Haftung hingewiesen habe.

Michael May ist schwerbehindert (90 GdB) und auf regelmäßige therapeutische Bäder angewiesen. Die erneute Zwangsmaßnahme, der seit dem 18.10.1991 ff. schuldhaft amtspflichtverletzenden Landeshauptstadt Erfurt, erfüllt den Straftatbestand der beabsichtigten weiteren vorsätzlichen Körperverletzung durch den anordnenden Amtsleiter der Gebäudeverwaltung, Herrn Mülders.

Herr Mülders hat gerade um 10:05 Uhr nochmals angerufen und die Wiederinbetriebnahme der Warmwasserversorgung und Heizungsanlage ausdrücklich abgelehnt. Die Außerbetriebsetzung hat der Amtsleiter der Gebäudeverwaltung der Stadt Erfurt, Herr Mülders, angeordnet.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat am 11.02.2009 - 7 U 141/08 - entschieden, dass die Stadt Erfurt die Nutzungen des Zwangsevakuierungsobjekts (Schulze-Delitzsch-Str. 14) solange gewährleisten muss, bis die vermögensrechtliche Zuordnung des Stadtpark 34 abgeschlossen ist.

Herr Mülders ist umfassend von mir über diese unanfechtbare Rechtsprechung vom 11.02.2009 - 7 U 141/08, die die Stadt Erfurt zur Gewährleistung der Nutzungen im Zwangsevakuierungsobjekt verpflichtet, aufgeklärt und informiert worden.

Die Stadt Erfurt hat seit dem 27.10.2003 (dem Zwangsevakuierungstag) keine nachvollziehbaren und korrekten Betriebskostenabrechnungen übersandt.
Michael May ist umfassender Wohngeld- und Betriebkostengeldempfänger und kann diesen Leistungsanspruch gegenüber der Stadt nur mit korrekter Betriebskostenabrechnung geltend machen, die die Stadt verweigert.

Herr Mülders als anordnender Amtsleiter der Stadt Erfurt ist umfassend wegen beabsichtigter weiterer vorsätzlicher Körperverletzung für den weiteren entstehenden Schaden verantwortlich, weil die persönliche Anordnung der Zwangsmaßnahme entgegen unanfechtbaren ThürOLG-Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 141/08 - von ihm (seinen drei von ihm beauftragten Mitarbeitern, deren Namensnennung er heute ausdrücklich verweigert hat) vollzogen worden ist.


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