Heilberufe - Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen für den Heilpraktikerberuf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

229 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

229 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 16:47

Ralf OhrndorfHeilberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent fordert, die Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers
zu verschärfen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die bisherigen Voraussetzungen für den Beruf des
Heilpraktikers seien völlig unzureichend. Der Petent regt einzelne
Zulassungsvoraussetzungen an, u. a. Mindestalter, Abitur, dreijährige Ausbildung im
Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 229 Mitzeichnungen sowie
136 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass das "Gesetz über die
berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)" ein
sogenanntes vorkonstitutionelles Gesetz ist, welches zur Zeit seines Erlasses im
Jahre 1939 zur Abschaffung des Heilpraktikers führen sollte. Nach Inkrafttreten des
Grundgesetzes (24.05.1949) ist es in den Teilen, die nicht gegen das Grundgesetz
verstoßen, erhalten geblieben.
Eine Novellierung des Gesetzes im Sinne des Petenten würde u. a. die
grundlegende Frage aufwerfen, ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf
ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist bzw. wie sich ein neu
geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen
könnte. Die dargestellten Fragen bedürfen nach Aussage des BMG gegenüber dem
Petitionsausschuss einer intensiven, auch öffentlichen Diskussion, sodass eine
kurzfristige Gesetzesänderung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Aufgrund
verschiedener, u. a. auch höchstrichterlicher Urteile zum Heilpraktikergesetz sind
Bund und Länder in Gespräche über die Auslegung und Anwendung des
Heilpraktikerrechts eingetreten.
Der Petitionsausschuss weist ergänzend darauf hin, dass der Koalitionsvertrag
vorsieht, die Pflegeberufein der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege
grundlegend zu modernisieren und zusammenzuführen. Zu diesem Zweck wurde
unter gemeinsamer Federführung des BMG und des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
"Weiterentwicklung der Pflegeberufe" eingesetzt, die die Aufgabe hatte, Eckpunkte
für ein neues Berufsgesetz zu erarbeiten. Dabei ging es sowohl um die allgemeinen
Grundsätze der Zusammenführung der gegenwärtig unterschiedlichen Ausbildungen,
als auch um die konkreten Ausbildungsinhalte und -strukturen sowie
Finanzierungsfragen. Der Abschluss der Arbeiten wird die Grundlage für den
weiteren politischen Entscheidungsprozess bilden.
Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss die in der Petition enthaltenen
Gesichtspunkte für geeignet, in die laufenden Diskussionen einbezogen zu werden.
Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
Gesundheit - als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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