03.07.2015, 13:47
In die Begründung sind Informationen zu neuen Entwicklungen in Bayern und zu Aktivitäten der Landesfrauenräte aufgenommen worden. Dadurch musste die Begründung auf die maximale Länge von 5.000 Zeichen gekürzt worden.
Neue Begründung: Ein entscheidender Gradmesser für die Gleichstellung der Geschlechter ist der Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen und Entscheidungsfunktionen auf allen Ebenen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Nach den niedersächsischen Kommunalwahlen 2011 entfielen 26,8 Prozent der Sitze in den Kreistagen und kreisfreien Städten auf Frauen, in den übrigen Stadt- und Gemeinderäten waren es nur 22,6 Prozent. Der Frauenanteil in der Kommunalpolitik beträgt demnach gerade einmal ein Viertel – und das ist viel zu wenig, um dem Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter auch nur nahe zu kommen, der in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgegeben ist. Danach muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, begeht er permanenten Verfassungsbruch. Er muss mit einer Änderung des Wahlgesetzes die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Politik durchsetzen.