03.07.2015, 13:09
Aufgenommen wurde die neue Entwicklung in Bayern, wo das „Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten“ noch in 2015 eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anstrebt, um die Verfassungswidrigkeit der bayerischen Wahlgesetze feststellen zu lassen. Mit dem Instrument der Popularklage, die es nur in Bayern gibt, kann jede Bürgerin und jeder Bürger durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen, ob ein garantiertes Grundrecht durch Gesetze, Verordnungen oder Satzungen verletzt wird.
Ferner wurden Aktivitäten der Landesfrauenräte zur Parität in Wahlgesetzen aufgenommen: So hat der Landesfrauenrat Baden-Württemberg jahrelang erfolgreich dafür geworben, worüber eine Broschüre Auskunft gibt: http://www.lfrbw.de/wp-content/uploads/2014/10/2014-Doku-Kommunalwahlrecht-web.pdf. Der Landesfrauenrat
Sachsen-Anhalt hat Anfang Mai 2015 ein Fachgespräch unter der Überschrift "Ein Parité-Gesetz für Sachsen-Anhalt - die nächsten Schritte“ durchgeführt, dessen Ergebniss
Neuer Petitionstext: Kommunalpolitik fängt vor der Haustür an und braucht Politikerinnen und Politiker, die so vielfältig sind wie die Bürgerinnen und Bürger, für die sie sich engagieren. Aber noch immer ist es nicht selbstverständlich, dass Frauen Politik machen – ganz besonders in Städten, Gemeinden und Landkreisen.
Landkreisen.