04.02.2021, 12:49
Hier die Mitteilung - Auszug:
Zitat: "Die von Ihnen initiierte Petition ist in der Staatskanzlei eingegangen. Wie Ihnen der Ministerpräsident bereits telefonisch mitgeteilt hat, werden Sportanlagen für den Individualsport in der Stufe II wieder geöffnet, wenn der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 50 liegt und auch der „dynamische Faktor“ nicht gegen einen solchen Schritt spricht. Dies würde dann etwa für Golfplätze gelten. " - Pressesprecher des Ministerpräsidenten
Meine Antwort darauf:
Sehr geehrter Herr Höver,
danke für die Rückmeldung.
Ich habe mir den Perspektivplan angesehen und gehe davon aus, dass Golfplätze zu den Sportanlagen für Individualsport im Außenbereich zählen.
Danach gilt für Stufe 3 U100 die Öffnung der Plätze nach 21 Tagen
Der Inzidenzwert liegt für Schleswig-Holstein seit dem 11.1.2021 unter 100.
Ich kann Ihre Ausführung zur Öffnung (Stufe 2 - U50) nicht nachvollziehen.
Die Gespräche bezüglich der Coronaeinschränkungen finden nach meinem Kenntnisstand ab dem 10.2.21 statt. Die neue Verordnung tritt dann ab dem 15.2. in Kraft.