Gleichstellungsrecht - Frauenquote in Führungspositionen von Unternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

2.111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

06.07.2016, 12:14

Pet 3-17-17-2162-021002Gleichstellungsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll eine gesetzliche Regelung erreicht werden, dass Aufsichtsräte und

Vorstände zu mindestens 30 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Führungspositionen von Unternehmen kaum

Frauen vertreten seien. Freiwillige Selbstverpflichtungen führten nicht zum Ziel. Dies

hätten andere Länder erkannt und erfolgreich Frauenquoten eingeführt. Studien hätten

ergeben, dass die Einführung einer Frauenquote positive Auswirkungen auf die

Wirtschaft hätte. Frauen würden, da sie eine andere Sichtweise einbringen würden,

die Wirtschaftswelt und die Politik mit neuen Ideen bereichern. Auch gebe es

ausreichend qualifizierte Frauen. Diese bräuchten jedoch die Möglichkeiten, ihre

Qualifikationen unter Beweis zu stellen. Eine verpflichtende Regelung sei daher

erforderlich.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 2111 Mitzeichnende haben das

Anliegen unterstützt. Weiterhin haben den Petitionsausschuss 5 weitere Petitionen

erreicht, die dieses Anliegen zum Gegenstand haben. Diese Petitionen werden mit der

vorliegenden öffentlichen Petition gemeinsam behandelt. Es wird um Verständnis

dafür gebeten, dass möglicherweise nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte

dargestellt werden.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung gemäß

§ 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mehrmals

eine Stellungnahme des Rechtsausschusses eingeholt. Dies ist erforderlich, wenn die

Petition einen Gegenstand der Beratung eines Fachausschusses betrifft. Dieses

Verfahren stellt sicher, dass der Petitionsausschuss bei seinen Entscheidungen die



Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse einbeziehen kann und der

Fachausschuss seine Entscheidungen in Kenntnis der vorliegenden Petition trifft.

Gegenstand der Beratung im Rechtsausschuss waren die Bundestags-Drucksache

17/3296, Bundestags-Drucksache 17/4683 und Bundestags-Drucksache 17/4842.

Weiterhin behandelte der Rechtsausschuss mehrere Gesetzentwürfe zu der Thematik

(Bundestags-Drucksache 17/8878, Bundestags-Drucksache 17/11139 und

Bundestags-Drucksache 17/11270). In der 18. Wahlperiode holte der

Petitionsausschuss erneut eine Stellungnahme des Ausschusses für Familie,

Senioren, Frauen und Jugend ein, da die Petition den Gesetzentwurf der

Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an

Führungspositionen in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst (Bundestags-

Drucksache 18/3784, 18/4053) und den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten, Gremien und

Führungsebenen (Bundestags-Drucksache 18/1878) betraf. Der Petitionsausschuss

hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung zudem

Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die Prüfung des

Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der Deutschen Wirtschaft

und der Bundesverwaltung ist weiterhin gering. Aktuell liegt der Frauenanteil in

Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland bei 18,4 Prozent, der

Frauenanteil in den Vorständen beträgt 5,4 Prozent.

Der in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte

Gleichberechtigungsgrundsatz von Frauen und Männern ist damit auch heute noch

nicht verwirklicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zahl

qualifizierter Frauen in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig zugenommen

hat. Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG hat der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung

von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile

hinzuwirken.

Die in den vergangenen Jahren seitens der Politik initiierten freiwilligen

Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht die gewünschte Wirkung erzielt

und zu keiner nennenswerten Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen

geführt. Dasselbe gilt für die Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance-

Kodex (DCGK) für börsennotierte Aktiengesellschaften, nach denen bei der Besetzung

von Vorstand und Aufsichtsrat stärker auf Vielfalt und auf eine angemessene

Beteiligung von Frauen an Führungspositionen und im Vorstand zu achten ist.



Deshalb waren, wie mit der Petition gefordert, gesetzliche Regelungen unumgänglich,

die den Anteil an Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, in der

Bundesverwaltung, in den Gerichten des Bundes sowie in den Gremien im

Einflussbereich des Bundes signifikant erhöhen. Nur so kann das verfassungsrechtlich

verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch

für den Bereich der Führungspositionen erfüllt werden.

Das am 6. März 2015 verabschiedete Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von

Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im

Öffentlichen Dienst basiert auf 3 Säulen:

1. Einer Geschlechterquote von mind. 30 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter und

voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen,

2. der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste

Managementebenen für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen und

3. der Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des

Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz).

Die Bedeutung des Gesetzes geht weit über die Besetzung von Führungspositionen

hinaus. In gut 100 großen Unternehmen werden in Zukunft 30 Prozent Frauen im

Aufsichtsrat vertreten sein. Die Verpflichtung des Gesetzes, eine vergleichsweise

kleine Zahl von Frauen zu Aufsichtsräten zu machen, entfaltet dadurch Wirkung für

eine vergleichsweise größere Zahl von Frauen, denn in den betroffenen Unternehmen

arbeiten mehrere Millionen Menschen. Mindestens 3500 Unternehmen mit weiteren

Millionen weiblicher Beschäftigter müssen sich durch eine Zielgrößenverpflichtung mit

ihrer Unternehmenskultur und den Chancen von Frauen auseinandersetzen.

Nach den Ausführungen der Bundesregierung unterstützt diese mit einer Vielzahl von

untergesetzlichen Maßnahmen die vom Gesetz unmittelbar getroffenen, aber auch die

vom Gesetz nicht erfassten Unternehmen dabei, den Frauenanteil in

Führungspositionen zu erhöhen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Boden für

einen notwendigen Kulturwandel in der Arbeitswelt zu bereiten. Dieser soll Frauen und

Männern, z. B. bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zugutekommen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da

dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (pdf)


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