12.02.2021, 12:59
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"Die Grenzwerte, ab wann Lärmsanierung gefordert werden kann, liegen aber z.Zt. für reine Wohngebiete um 7 dB(A) höher als bei Neubauten. Den Anwohnern an bereits bestehenden Autobahnen wird also ein vielfaches an Lärm -3dB(A) entsprechen einer Verdoppelung! des Lärmpegels- zugemutet, als den Anwohnern an noch zu bauenden Autobahnen."