GEZ-Gebühren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

23 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

23 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

17.08.2010, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 17. August 2010

Gegenstand:
Abschaffung der GEZ-Gebühren

Begründung:
Der Petent bittet darum, die GEZ-Gebühren abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.
Er trägt vor, durch die Erhebung der Rundfunkgebühren sei er gehalten, für nicht genutzte
Leistungen zu bezahlen.

Die öffentliche Petition wird von 23 Mitzeichnern unterstützt. Im Rahmen des Forums wird
darüber hinaus gehend vorgetragen, mit der Rundfunkgebühr erhielten die Sender eine
Luxusausstattung. Sie könnten sich auch durch Werbung finanzieren. Weiter wird
angeregt, Fernsehprogramme zu verschlüsseln, damit die Gebühr nur noch anfalle, wenn
die Leistung auch in Anspruch genommen werde.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten und den
Diskussionsbeiträgen aus dem Forum eine Stellungnahme der Senatskanzlei eingeholt.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt den im Grundgesetz verankerten Auftrag, eine
Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit Information, Bildung und Unterhaltung
objektiv und umfassend zu gewährleisten und damit die Meinungsvielfalt der Gesellschaft
abzubilden. Wichtigstes Instrument zur Finanzierung des Gesamtprogramms ist die
Rundfunkgebühr. Sie gewährleistet eine finanzielle Versorgung der Rundfunkanstalten,
die frei vom Risiko der Einflussnahme politischer oder sonstiger gesellschaftlicher
Gruppen ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gerätegebundene
Finanzierung des Rundfunks mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Gebühr ist das von den
Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk. Sie stellt
keine Gegenleistung für eine Leistung dar. Nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts ist die Leistungspflicht der Rundfunkteilnehmer gerechtfertigt,
weil sie der Aufrechterhaltung eines Rundfunkangebots diene, dies vom Grundrecht der
Meinungsfreiheit gefordert sei und im Gesamtinteresse liege. Die Leistungspflicht bestehe
deswegen auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger
und knüpfe allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Fernsehgerätes
begründet werde.

Eine ersatzlose Abschaffung der Rundfunkgebühr oder eine Grundverschlüsselung der
Sender und Abrechnung nach Nutzung kommt nach Auffassung des Petitionsausschusses
nicht in Betracht. Die Höhe der Rundfunkgebühren wird von einer unabhängigen
Kommission ermittelt. Diese überprüft zum einen die angemeldeten Bedarfe der
Rundfunkanstalten und bezieht zum anderen sozial- und gesellschaftspolitische
Erwägungen in ihre Entscheidung ein.

Momentan diskutieren die Länder über eine neue Art der Rundfunkgebührenfinanzierung,
die zu einer deutlichen Vereinfachung führen soll. Der Beschluss eines veränderten
Rundfunkgebühremodells soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Begründung (PDF)


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