05.11.2023, 10:14
Habe den Hinweis bezüglich der Sammellisten ergänzt.
Neue Begründung:
Die vorgestellte Dunkelfeldstudie zum Thema Gewalt gegen Frauen in Sachsen, wurde dieses Jahr 2023 von Katja Maier (Justizministerin) vorgestellt (Quelle :VisSa-Bericht-12.04.2023.pdf;Die VisSa-Studie erforscht häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt in Sachsen - Institut für Angewandte Sexualwissenschaft (ifas-home.de) . Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland allgegenwärtig und Alltag. Jede 3. Frau macht im Laufe ihres Lebens Erfahrungen mit sexualisierter oder einer anderen Form von Gewalt Quelle: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642). In 71,1% der Fälle von häuslicher Gewalt, sind die betroffenen Frauen (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-gewalt-2201488). Kinder erleben ebenso die Gewalt, auch wenn sie nicht persönlich betroffen sind. Gewalt gegen die Mutter, ist Gewalt gegen das Kind. Durchschnittlich braucht eine Frau 7 Versuche, um sich endgültig zu trennen ( Quelle: nicht repräsentative Umfrage, demnach Kennzeichnung als eigene Meinung). Die finanzielle Abhängigkeit, macht es den meisten Frauen schier unmöglich sich zu trennen. Unverständnis erhalten betroffene Frauen aus ihrer Umwelt. Nur wer selbst Gewalt erlebt hat, kann die Problematik erkennen. Gewalt gegen Frauen heißt nicht ausschließlich körperliche Gewalt. Gewalt hat viele Facetten und wird im englischen Coercive Control (Zwangskontrolle) genannt, welches in den USA strafbar ist. Ebenso verabschiedete Spanien 2004 ein Gesetz, dass Frauen vor Übergriffen durch Männer schützt. Dort heißt es „Nur Ja heißt Ja. In unserer Rechtsprechung, muss die Frau nachweisen, dass sie ausdrücklich sexuelle Handlungen verneint hat und selbst dann, werden die meisten Verfahren eingestellt. (Quelle: www.deutschlandfunk.de/spanien-mit-gesetzen-gegen-haeusliche-gewalt-100.html)
Die häusliche Gewalt, wird durch die Nachtrennungsgewalt abgelöst, die meist schlimmere Ausmaße annimmt. Sind Kinder involviert, kämpfen Frauen mit unzähligen Familiengerichtsverfahren, in denen ihre Erziehungsfähigkeit und Bindung angezweifelt wird. Dies bedeutet eine Retraumatisierung für Frauen und ihre Kinder.
Den Müttern wird Entfremdung vorgeworfen, wenn die Kinder sich, aufgrund von Gewalterfahrungen weigern, Besuche und Umgänge mit dem Vater wahrzunehmen. Weder Müttern noch deren Kindern wird geglaubt, alles auf die Manipulation geschoben.
Hilfsangebote und Beratungsstellen sind zwar vorhanden, allerdings nicht flächendeckend und meist ohne Kapazitäten. In Mittelsachsen kann z.B. der Weiße Ring keine Mitarbeiter zu Verfügung stellen. Mütter stehen ohne jegliche Unterstützung dar. Im Erzgebirgskreis besteht für Frauen keine Möglichkeit, in einem Frauenhaus unterzukommen. Plätze sind bundeslandweit Mangelware und lösen nicht die Problematik. Sie bieten Frauen und ihren Kindern Schutz, minimieren allerdings nicht die institutionelle Gewalt.
Solange Gutachter, Sachbearbeiter und Verfahrensbeistände in Seminaren vermittelt wird, dass die Frauen die Schuldigen sind, die sich die häusliche Gewalt lediglich ausdenken, um die Kinder vom Vater zu entfremden, wird sich für die Betroffenen nichts ändern. Hier muss mehr Aufklärung und Sensibilisierung in Behörden und Gerichten erfolgen. Familienrichter haben keine Weiterbildungspflicht und kennen sich wenig mit Kinderpsychologie aus.
In Leipzig existiert das Childhood Haus, welches nur Familien aus der Umgebung zur Verfügung steht. Familien, aus Mittelsachsen, sollen auf die Eröffnung des Childhood Hauses in Dresden warten. Diese Familien brauchen die Hilfe jetzt.
Die Beratungsstellen brauchen mehr finanzielle Unterstützung , mehr Mitarbeiter, die für ihre Unterstützung entlohnt werden. Ebenso weisen Mitarbeiter meist keine psychologischen Erfahrungen auf, welches mit einem Weiterbildungsangebot verbessert werden kann.
Die Istanbul Konvention ist seit 5 Jahren in Deutschland per Gesetz verabschiedet und wird immer noch von Behörden und Gerichten ignoriert.
Quelle: BMFSFJ - Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Zum mitzeichnen braucht es keine Mailadresse. Druckt einfach die Sammelliste (rechts neben der Petition oder im Anhang) aus und lasst die Menschen unterzeichnen. Den Sammelbogen dürft ihr gerne mit anderen Unterstützern voll machen, müsst es aber nicht. Dann sendet ihr mit den Bogen einfach per Mail als Foto oder Post wieder zu (Infos auf dem Sammelbogen)
Jede einzelne Stimme zählt!
Vielen Dank.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 25