20.01.2015, 19:54
---redaktionelle Änderungen----
Neuer Petitionstext: Daniel ist 27 Jahre alt, hat die Körperstatur eines 12-jährigen und die geistige Reife eines Kleinkindes. Er ist blind und Rollstuhlfahrer, da er unter dem so genannten Lowe-Syndrom (de.wikipedia.org/wiki/Lowe-Syndrom)leidet. Das Lowe-Syndrom ist unheilbar und führt meist zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr zum Tode durch Nierenversagen.
Seine alleinerziehende Mutter wurde gemäß eines Urteils des Sozialgerichtes Düsseldorf im März 2013 dazu aufgefordert, die in den letzten vier Jahren gezahlten Alimente des Leibesvaters vollständig an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuführen, da Daniel werktags in einem Blindenwohnheim in Düren lebt und sich daher an den Unterhaltskosten beteiligen muss.
Seine Beteiligung an der Miete seiner Mutter, die nur wegen seiner Erkrankung eine Drei-Zimmer-Wohnung in Düsseldorf gemietet hat, mieten musste, wurde nicht berücksichtigt, obwohl jeder Behinderte gem. § 16 des Meldegesetzes NRW bis zum 27. Lebensjahr das Recht hat, bei seiner Betreuungsperson zu wohnen. Erst im Rahmen Hauptverhandlungstermin des Sozialgerichts-Prozesses erfuhr seine Mutter, dass es möglich gewesen wäre, schon längst über einen so genannten Ergänzungsbetreuer einen rechtlich gültigen Untermietvertrag mit ihrem Sohn abzuschließen, der dann Berücksichtigung gefunden hätte. Jahrelang hat der LVR diese Information der Mutter vorenthalten!
Sie hat sofort reagiert und unmittelbar nach dem Urteil über das Betreuungsgericht Düsseldorf feststellen lassen, dass der Behinderte ein eigenes Zimmer benötigt und hat dann den entsprechenden Mietvertrag abgeschlossen.
Nachdem nunmehr die Revisions- und Berufungsfrist für das Sozialgerichtsurteil abgelaufen war, hat der LVR dann seine Nachforderungen aus den letzten vier Jahren bekannt gegeben: fast 15.000 Euro wurden eingefordert!
Die mehr als 7.000 Euro, die Daniel in dieser Zeit als Mietleistung an seine Mutter abgegeben hat, wurden auch nach einem Widerspruch gegen den Entscheid des LVR nicht berücksichtigt!
Der LVR muss aufgefordert werden, auch die glaubhaft nachgewiesenen Mietanteile, die vor Abschluss des Untermietvertrages entrichtet wurden, zu berücksichtigen!