22.07.2015, 23:51
Eine Ergänzung in der Begründung wurde hinzugefügt, da uns das noch wichtig erschien: In Deutschland ist Euthanasie nur gesetzlich erlaubt, wenn das Tier vom Tierarzt als
physisch oder psychisch nicht heilbar eingestuft wird. Doch Pascha hatte doch monatelang friedlich in einem
Zuhause gewohnt und war nicht auffällig. Also ist er auch wieder rückstellbar und heilbar.
Es ist ethisch und moralisch nicht vertretbar, dieses Verfahren von eiskalten Behörden nach Aktenlage entscheiden zu lassen zum
Nachteil eines mitleidenden Geschöpfes.
Neue Begründung: Der Hund kann bis auf weiteres als alternativ erstmal im Tierheim belassen werden, und nur ein erfahrener Hundeführer darf ihn füttern und ausführen. Damit wäre eine Gefahr für die Allgemeinheit, falls überhaupt vorhanden, abgewendet.