Region: Deutschsprachiges Gebiet
Bild der Petition Für ein Verbot schädlicher Autismustherapien und sonstiger Methoden

Für ein Verbot schädlicher Autismustherapien und sonstiger Methoden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesetzgeber

260 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

260 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

14.03.2013, 09:03

Bemerkenswert kann auch dieser Abschnitt genannt werden:

"Der frühkindliche Autismus, wie er mit „ABA“ behandelt wird, ist eine sehr tiefgreifende Kommunikationsstörung. Die betroffenen Kinder sind, wenn sie nicht behandelt werden, oft zu einem Leben in Einrichtungen für geistig behinderte Menschen bestimmt, unfähig zu sprechen oder sonst in Interaktion mit ihrer Umwelt zu treten."

Wenn Autisten nicht kommunizieren, dann liegt in der Regel die Ursache im Umfeld, konkreter in nicht barrierefreier Umgebung. Die Schwierigkeit hierbei ist, daß Nichtautisten und nicht wenige nichtautistisch geprägte autistische Eltern oft nicht die natürliche autistische Empathie aufweisen, um diese Barrieren zu erkennen.

Abschließend ein Zitat, das entweder unverfroren oder Zeugnis mangelnder Lesefähigkeiten beim Autor ist:

"Interessanterweise betonen die Initiatoren dieser Petition in einer ergänzenden Stellungnahme, dass sie nicht missverstanden werden wollen: Die Petition richtet sich allein gegen die verhaltensanalytische Therapie. Die „tiergestützte Therapie“ und die gestützte Kommunikation werden explizit als positive Ansätze dargestellt."

Lieber Autor, falls Sie weiterhin behaupten die ESH würde Delfintherapie und "gestützte Kommunikation" als positive Ansätze darstellen, sollten Sie das auch belegen können. Und das wird schwierig sein, denn diese Unterstellungen sind schlichtweg falsch. In der erwähnten Klarstellung wird lediglich ausgeführt, daß reine Tierkontakte und Bewegen von Armen bei Autisten aus Sicht der ESH kein Verbot rechtfertigen, da in ihnen keine Mißhandlung geschieht, die dafür schwerwiegend genug ist.


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