31.07.2015, 13:04
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New petition text: Das Merkblatt der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich (www.zb.uzh.ch/Medien/spezialsammlungen/merkblatt_handschriften.pdf) hält folgende restriktive restriktive, ja geradezu reaktionäre Regelung fest: "Das digitale und analoge Fotografieren von handschriftlichen Materialien und Archivgut ist grundsätzlich verboten." Weiter wird festgehalten: "Nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung können Benutzer in begründeten Ausnahmefällen Sammlungsgegenstände selbst fotografieren (max. fünf Aufnahmen pro Band bzw. pro archivalischer Einheit). Hierfür ist in jedem Fall das Formular 'Bewilligung zur Erstellung von Arbeitskopien' auszufüllen."