15.08.2014, 02:10
Acht Jahre nach seiner Zwangsunterbringung in der Psychiatrie ist Gustl Mollath nicht nur frei, sondern auch freigesprochen. Das Landgericht Regensburg stellte in seinem Urteil vom Donnerstag fest, dass er zu unrecht siebeneinhalb Jahre seines Lebens dort zubringen musste. Damit steht Mollath eine Entschädigung zu. Gleichzeitig offenbarte das Justiz-Drama um den 57-jährigen fatale Fehler im System der Strafjustiz.