09.03.2013, 14:47
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Neue Begründung: „Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine (...) geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.“
(Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Regensburg, 23.02.2013)
blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme
„Es ist im Laufe des Verfahrens gegen Herrn Mollath zu schwerwiegenden Verletzungen gesetzlichen Rechts gekommen, mit denen elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens missachtet wurden. Die Rechtsverletzungen geschahen allesamt sehenden Auges (...). Es handelte sich (...) um Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung.“
(RA Dr. Gerhard Strate, Wiederaufnahmeantrag vom 19.02.2013
www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf )
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