14.11.2018, 16:27
Der Text wurde überarbeitet.
Neuer Titel: Forderung eines bayerischen Gehörlosengeldes / Änderung des bayerischen Blindengeldgesetzes
Neuer Petitionstext: **Wir Gehörlose / an Taubheit grenzende Hörgeschädigte und Schwerhörige fordern weiterhin eine Änderung des bayer. Blindengeldgesetzes - Erweiterung um ein Gehörlosengeld. 6 Bundesländer zahlen bereits eine Nachteilsabgabe in Form eines Gehörlosengeldes.**
**Leistungen für blinde Menschen**
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 610 €.
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter einen monatlichen Betrag in Höhe von 183 €.
Blinde Menschen, die gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG sind (Hörverlust von mindestens 80 %) erhalten einen Betrag in Höhe von 1220 € monatlich.
Menschen, die hochgradig sehbehindert und gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG (Hörverlust von mindestens 80 %) sind, erhalten einen Betrag in Höhe von 366 Euro monatlich.
Einzig taube/gehörlose Menschen gehen da komplett leer aus.
Neue Begründung: **Eine echte gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft kann für gehörlose und schwerhörige Menschen nur gelingen, wenn sie die notwendigen Kommunikationshilfen in Form von Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher mit Hilfe eines Gehörlosengeldes finanzieren und weitere behinderungsbedingte Mehraufwendungen wie spezielle Hilfsmittel, die die gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise finanziert, bezahlen können.**
Hier handelt es sich beispielsweise um Hilfen im Alltag wie Lichtsignalanlagen, optische Rauchmelder oder Babymelder. Anschaffung und Zuzahlung für Hörgeräte wie auch Batterien. Batterien.
Weiteres wird hier sehr gut erklärt: www.lvby.de/images/stories/abteilungen/berichte/2018-05-16_PK-GL-Geld-Konzept.pdf
Bitte bedenken Sie, dass gehörlose Menschen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen und dass Leistungen aus der Eingliederungshilfe nur Kommunikationshilfen aus
besonderen Anlässen finanziert und zusätzlich eine Offenlegung der Einkommens.-und Vermögenswerte nach sich ziehen. Einige Beispiele führe ich hier auf, die eine Einführung eines Gehörlosengeldes begründen - in diesen Fällen muss der Betroffene die Kosten selbst tragen (GSD kosten ca 75 Euro/Stunde plus Fahrtkosten und Steuern):
jährliche Eigentümerversammlungen bei Besitz einer Eigentumswohnung, Beratungen beim Rechtsanwalt, Notarielle Termine, Besichtigung und Kauf oder Vermietung einer Immobilie/Wohnung, Kauf einer Küche, Auto oder Waren, die eine Beratung voraussetzen. Bankberatungen (Anlagen, Kredite).
**Begleitet oder betreut der gehörlose Mensch einen hörenden Angehörigen/Klienten zum Arzt muss der Gehörlose auch in diesem Fall den Gebärdensprachdolmetscher selbst bezahlen, weil ja der hörende Angehörige/Klient keinen Anspruch darauf hat.** Genauso verhält es sich mit einer Suche nach einem Platz im Seniorenheim, welches auch mit einem Gespräch mit der Heimleitung verbunden ist. Auch Gehörlose interessieren sich für Themen (Kurse in der VHS oder Teilnahme an Führungen/Gruppenreisen, Lesungen, Theater) - überall da müssen sie die Kosten für einen GSD (Abkürzung für GebärdenSprachDolmetscher) selbst schultern. Ein Gehörlosengeld würde sehr viel helfen, die Barrieren in diesen Fällen zu beseitigen. Bitte beachten Sie, dass es hier um Barrieren handelt, die bisher von der Regierung in Bayern nicht berücksichtigt worden sind.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (8 in Bayern)