Region: Bayern
Soziales

Forderung eines bayerischen Gehörlosengeldes / Änderung des bayerischen Blindengeldgesetzes

Petition richtet sich an
Bayerische Landesregierung
12.798 Unterstützende

Sammlung beendet

12.798 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

14.11.2018, 19:30

Der Text wurde überarbeitet.


Neue Begründung: **Eine echte gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft kann für gehörlose und schwerhörige Menschen nur gelingen, wenn sie die notwendigen Kommunikationshilfen in Form von Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher mit Hilfe eines Gehörlosengeldes finanzieren und weitere behinderungsbedingte Mehraufwendungen wie spezielle Hilfsmittel, die die gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise finanziert, bezahlen können.**
Hier handelt es sich beispielsweise um Hilfen im Alltag wie Lichtsignalanlagen, optische Rauchmelder oder Babymelder. Anschaffung und Zuzahlung für Hörgeräte wie auch Batterien.
Weiteres wird hier sehr gut erklärt: www.lvby.de/images/stories/abteilungen/berichte/2018-05-16_PK-GL-Geld-Konzept.pdf
Bitte bedenken Sie, dass gehörlose Menschen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen und dass Leistungen aus der Eingliederungshilfe nur Kommunikationshilfen aus
besonderen Anlässen finanziert und zusätzlich eine Offenlegung der Einkommens.-und Vermögenswerte nach sich ziehen.
Im PRIVATEN Bereich werden die Kosten von Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher nur dann übernommen, wenn es sich um einen besonderen Anlass handelt (BTHG §82). Wenn es für nicht besondere (=alltägliche) Anlässe KEINEN Kostenträger gibt, dann können die Dolmetscherkosten mit Hilfe eines Gehörlosengeldes finanziert werden.
**Begleitet oder betreut der gehörlose Mensch einen hörenden Angehörigen/Klienten zum Arzt muss der Gehörlose auch in diesem Fall den Gebärdensprachdolmetscher selbst bezahlen, weil ja der hörende Angehörige/Klient keinen Anspruch darauf hat.**
Genauso verhält es sich mit einer Suche nach einem Platz im Seniorenheim, welches auch mit einem Gespräch mit der Heimleitung verbunden ist. Auch Gehörlose interessieren sich für Themen (Kurse in der VHS oder Teilnahme an Führungen/Gruppenreisen, Lesungen, Theater), Besichtigung und Kauf oder Vermietung einer Immobilie/Wohnung, Kauf einer Küche, Auto oder Waren, die eine Berautung Beratung voraussetzen. Bankberatungen (Anlagen, Kredite) - überall da müssen sie die Kosten für einen GSD (Abkürzung für GebärdenSprachDolmetscher) selbst schultern. Ein Gehörlosengeld würde sehr viel helfen, die Barrieren in diesen Fällen zu beseitigen. Bitte beachten Sie, dass es hier um Barrieren handelt, die bisher von der Regierung in Bayern nicht berücksichtigt worden sind.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 443 (373 in Bayern)


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