Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung - Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

275 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

275 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

18.11.2015, 16:08

Pet 3-18-11-8216-001089

Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
nur aus den Rentenversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt
werden dürfen. Darüber hinausgehende, politisch gewollte versicherungsfremde
Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden.
Versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung seien
zwingend aus Steuermitteln zu finanzieren. Schließlich seien alle Bundesbürger an der
Finanzierung von politisch gewollten Leistungen zu beteiligen und nicht nur einseitig
Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber. Die Rentenversicherungsbeiträge dienten
ausschließlich der Finanzierung der durch die heutigen Rentner in der Vergangenheit
erworbenen Rentenansprüche und nicht der Finanzierung politisch gewollter
versicherungsfremder Leistungen. Durch die Finanzierung der versicherungsfremden
Leistungen aus Steuermitteln würden zudem die Kosten im Bundeshaushalt
transparent und könnten insoweit nicht über das Sozialversicherungssystem
verschleiert werden.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 275 Mitzeichnende an und es gingen 29 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der gesetzlich geregelte Leistungskatalog der Rentenversicherung beinhaltet sowohl
beitragsgedeckte als auch nicht beitragsgedeckte Leistungen wie zum Beispiel

Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten, Kriegsfolgelasten, Arbeitsmarktrisiken sowie
den Familienlastenausgleich. Denn wesentliches Merkmal der gesetzlichen
Rentenversicherung ist, auch einen sozialen Ausgleich innerhalb der
Versichertengemeinschaft herbeizuführen. Im Unterschied zur Privatversicherung, die
sich ganz überwiegend auf einen versicherungsmathematischen Risikoausgleich
zwischen den Versicherten – mit entsprechender Prämiengestaltung – beschränkt,
wird in der Sozialversicherung der Risikoausgleich durch einen sozialen Ausgleich
nach dem Solidarprinzip ergänzt, so dass die Versicherten – unabhängig von ihren
individuellen Risiken – gegen typische Wechselfälle des Lebens abgesichert sind.
Deshalb ist zutreffend, dass Rentenversicherungsleistungen mit einem
gesamtgesellschaftlichen Bezug aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht von der
beitragszahlenden Versichertengemeinschaft aufzubringen sind. Der Bund beteiligt
sich deshalb in angemessener Weise über die Bundeszuschüsse, den zusätzlichen
Bundeszuschuss und Beitragszahlungen – wie z.B. für Zeiten der Kindererziehung –
an der Finanzierung dieser Leistungen. Auch die Mittel, die der gesetzlichen
Rentenversicherung im Zusammenhang mit der ökologischen Steuerreform zum
zusätzlichen Bundeszuschuss zufließen, dienen der Finanzierung des Anteils der
gesamtgesellschaftlichen Aufgaben an den Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung. Derzeit macht der Anteil der Bundeszuschüsse (allgemeiner und
zusätzlicher Bundeszuschuss, Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss
und Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der knappschaftlichen
Rentenversicherung) mit rund einem Viertel der Gesamtausgaben der gesetzlichen
Rentenversicherung aus. Rechnet man noch die Beiträge des Bundes sowie die
Erstattungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung hinzu, dann zahlte
der Bund im Jahr 2012 insgesamt 81,3 Mrd. Euro an die gesetzliche
Rentenversicherung; dies entspricht knapp einem Drittel der Gesamtausgaben der
gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bund zahlt beispielsweise seit dem 1. Juni 1999
pauschale Beiträge für die Kindererziehungszeiten. Diese betragen zwischen 11,4 und
11,9 Mrd. Euro jährlich. Unabhängig hiervon stehen in dieser Legislaturperiode der
Rentenkasse weitere knapp zwei Mrd. Euro mehr als ursprünglich veranschlagt zur
Verfügung. Längerfristig ist ab 2019 eine zusätzliche Erhöhung des
Bundeszuschusses vorgesehen, die bis zum Jahr 2022 stufenweise bis auf 2 Mrd.
Euro jährlich aufwächst.

Nach Auffassung des Petitionsausschusses sind zur Frage der sachgerechten
Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen hinreichend Antworten gefunden
worden.
Soweit der Petent Transparenz bezüglich der Verwendung der Einnahmen und
Ausgaben fordert, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die
Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen
oder zugelassenen Aufgaben führen dürfen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben
sowie die Verwaltungskosten verwenden dürfen. Mit den im Vierten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthaltenen Regelungen über das Haushalts- und
Rechnungswesen ist der vom Petenten geforderten Transparenz über Einnahmen und
Ausgaben der Rentenversicherungsträger hinreichend Rechnung getragen. Auch wird
besonders auf die Verpflichtung der Bundesregierung hingewiesen, den
gesetzgebenden Körperschaften jährlich bis zum 30. November einen
Rentenversicherungsbericht vorzulegen. Dies regelt § 154 Abs. 1 und Abs. 3 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Kern des Rentenversicherungsbericht
sind neben der Dokumentation der aktuellen Situation die mittel- und längerfristigen
Vorausberechnungen über die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung im Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben,
Nachhaltigkeitsrücklage, Beitragssatz und Rentenniveau vor Steuern. Der
Rentenversicherungsbericht 2014 ist als Bundestagsdrucksache 18/3260 erschienen
(vgl. Rentenversicherungsbericht 2013 – Bundestagsdrucksache 18/95). Die
Drucksachen des Deutschen Bundestages können über das Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Auch der vom Petenten geforderten Transparenz hinsichtlich der Einnahmen und
Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung wird somit Rechnung getragen. Eine
Verschleierung von Kosten über das Sozialversicherungssystem findet nicht statt.
Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt deshalb der Petitionsausschuss,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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