07.11.2022, 17:31
Ergänzung der zuvor genannten Quellen als PDF.
Neue Begründung:
Wir erwarten zum einen das Einhalten des Vertrages seitens der RAG MI und zudem auch die Erfüllung der Versprechen, die vor dem Kauf der Grundstücke den Käufern gemacht wurden. Zum anderen erwarten wir als Bürger der Stadt Neukirchen-Vluyn, dass unser Anliegen prioritär behandelt wird und nicht zum Spielball eventueller Differenzen zwischen Stadt und RAG missbraucht wird.
Belegquellen: Kaufvertrag zum Grundstück, sowie Bebauungsplan Nr. 145, Gebiet Niederberg Wohnen III (Änderung nach der öffentlichen Auslegung - Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB, Stand: 23.01.2015)
kothe-group.de/wp-content/uploads/2022/11/Begruendung-Aenderung-nach-Offenlage26_1_15_doc.pdf
kothe-group.de/wp-content/uploads/2022/11/21-06-17_NB-WQ3u4-Zaun_2021-06-16_16-30-10.pdf
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 27 (26 in Neukirchen-Vluyn)