Faire Bürgerbegehren in Sachsen-Anhalts neues Kommunalgesetz !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

132 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

132 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.01.2013, 12:52

Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Die Landesregierung Sachsen-Anhalts verfolgt die Absicht Absicht, Gemeindeordnung, Landkreisordnung und das Verbandsgemeindegesetz bis 2014 zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz zusammenzufassen.
MEHR DEMOKRATIE e.V. bringt daher eine Petition zur bürgerfreundlichen Regelungen unserer Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene in die Diskussion und Ausgestaltung des neuen Kommunalverfassungsgesetzes ein.

Zentrale Forderungen sind:

Bürgerbegehren & Bürgerentscheid

• Das Bürgerbegehren muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung enthalten.
• Es muss eine Begründung und kann einen Kostendeckungsvorschlag enthalten.
• Das Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es von 5% der Einwohner, höchstens jedoch von 5000 Einwohnern der Gemeinde, unterzeichnet wird.

• Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über Anträge, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen.
• Eine Terminsetzung innerhalb gesetzlicher Schulferien ist unzulässig.
• Er entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.
• Bei einem Bürgerentscheid wird das gestellte Begehren den Bürgern zur Entscheidung in geheimer Abstimmung vorgelegt. Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten.
• Der in einem Bürgerentscheid enthaltene Antrag ist angenommen wenn wenn, er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt.

Einwohnerantrag

• Einwohner der Gemeinde, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten berät.
• Die Zulässigkeit des Einwohnerantrags setzt voraus, dass er von mindestens 1%, höchstens jedoch von 300 Einwohnern der Gemeinde, Gemeinde unterzeichnet sein muss.

vollständiger Text der Petition unter:
s-anhalt.mehr-demokratie.de/6799.html Neue Begründung: Es geschieht nicht oft, daß dass eine Landesregierung ein neues Kommunalgesetz beschließt. Diese Möglichkeit der Neugestaltung sollten wir nicht verpassen. Weder die Bürger Sachsen-Anhalts, die von den eintretenden Veränderungen unmittelbar betroffen sein werden, noch diejenigen Menschen, die die Entwicklung der Direkten Demokratie in Deutschland als sinnvoll erachten und weiterführen wollen.

Im bundesweiten Vergleich der Länder rangiert Sachsen-Anhalt, bezüglich bürgerfreundlicher Regelungen für Direkte Demokratie, auf Platz 14 von 16. Trotzdem denken Politiker Sachsen-Anhalts darüber nach, die bestehenden Hürden durch weitere Einschränkungen zu verschärfen.
siehe: www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1353577116089 )

Bringen Sie in dem Gesetzgebungsprozeß ihre Gesetzgebungsprozess Ihre Stimme zur Geltung!
Unterstützen Sie die Petition von Mehr Demokratie!
Fordern Sie bürgerfreundliche Mitbestimmungsrechte!
Setzten Sie sich ein, Ihr Mitbestimmungsrecht frei - ohne Themenausschluß Themenausschluss - ausüben zu können!


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