Faire Bürgerbegehren in Sachsen-Anhalts neues Kommunalgesetz !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
132 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

132 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

14.01.2013, 11:23


Neuer Petitionstext: Die Landesregierung Sachsen-Anhalts verfolgt die Absicht Gemeindeordnung, Landkreisordnung und das Verbandsgemeindegesetz bis 2014 zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz zusammenzufassen.
MEHR DEMOKRATIE e.V. bringt daher eine Petition zur bürgerfreundlichen Regelungen unserer Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene in die Diskussion und Ausgestaltung des neuen Kommunalverfassungsgesetzes ein.

Zentrale Forderungen sind:

Bürgerbegehren & Bürgerentscheid

• Das Bürgerbegehren muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung enthalten.
• Es muss eine Begründung und kann einen Kostendeckungsvorschlag enthalten.
• Das Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es von 5% der Einwohner, höchstens jedoch von 5000 Einwohnern der Gemeinde, unterzeichnet wird.

• Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über Anträge, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen.
• Eine Terminsetzung innerhalb gesetzlicher Schulferien ist unzulässig.
• Er entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.
• Bei einem Bürgerentscheid wird das gestellte Begehren den Bürgern zur Entscheidung in geheimer Abstimmung vorgelegt. Die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung ist zu gewährleisten.
• Der in einem Bürgerentscheid enthaltene Antrag ist angenommen wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt.

Einwohnerantrag

• Einwohner der Gemeinde, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten berät.
• Die Zulässigkeit des Einwohnerantrags setzt voraus, dass er von mindestens 1%, höchstens jedoch von 300 Einwohnern der Gemeinde, unterzeichnet sein muss.

vollständiger Text der Petition unter:
s-anhalt.mehr-demokratie.de/6799.html


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