05.03.2015, 22:36
Die Formulierung "als Vorwand" ist mißverständlich. Ausgedrückt werden sollte, dass die Auflagen "zum Anlass" genommen werden können. Deshalb hier eine Korrektur der Formulierung.
Neuer Petitionstext: Erhalt der Wiesbadener Henkell Eisbahn.
Die Henkell Eisbahn ist eine Tradition in Wiesbaden. Viele Kinder haben auf ihr Eislaufen gelernt und als Erwachsene weiter im Winter das Eislaufvergnügen gesucht. Die Henkell-Kunsteisbahn, benannt nach dem früheren Firmenchef der Henkell-Sektkellerei, ist Wiesbadens einzige Wintersportstätte und wurde am 23. Dezember 1972 für die Öffentlichkeit freigegeben.
Als preiswerter Wintersport für Jedermann ist sie eine der wenigen Möglichkeiten ohne weite Anfahrt den ganzen Winter über aktiv zu bleiben.
Aktuell ist die Eisbahn wieder von der Schließung bedroht.
Nachdem die Eisbahn im November 2014 nach einer TÜV Abnahme in Betrieb gegangen ist, kam es zu einer Leckage in einer erst drei Jahre alten Leitung.
Nach der Reparatur gab es eine erneute TÜV-Abnahme, in der auf einmal 20 neue Auflagen gestellt wurden, die bis zum Herbst 2015 erledigt sein müßten, um die Eisbahn wieder in Betrieb nehmen zu können.
Es ist zu befürchten, daß dass diese Auflagen als Vorwand zum Anlass genommen werden, um die Eisbahn endgültig zu schließen, ohne dass eine Alternative für den Wiesbadener Eissport geschaffen wurde, wie zugesagt.
Das plötzliche Auftauchen von zwanzig neuen Auflagen stimmt nachdenklich. Wurden in den letzten Jahren notwendige Sanierungen verschleppt? Wie kann bei zwei TÜV-Abnahmen innerhalb von 4 Wochen so ein Unterschied entstehen?
Wir fordern die Stadt auf ggf ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben oder neutralen Personen das Gutachten mit den geforderten Auflagen zur Einsicht und Prüfung zu geben.
Wir fordern die Stadt auf den Betrieb der Henkell-Eisbahn aufrecht zu erhalten, bis eine Alternative für die Wiesbadener Eislaufvereine und die sporttreibende Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird.
Dr. med. Julia Kleinhenz