05.03.2016, 10:50
Dieser weitere Brief wurde an die SPD Fraktion gesendet. Er hat auch für Sie als Unterstützer wichtige inhaltliche, technische Informationen, die auf dem neusten Stand sind:
Roswitha Müller-Krüger
Wupperstr.11
40699 Erkrath
mueller-krueger@gmx.de
An den Fraktionsvorsitz ,
Herrn Detlev Ehlert sowie die
Fraktionsmitglieder der SPD im
Rat der Stadt Erkrath
Erkrath, den 7.3.2016
Sehr geehrter Herr Ehlert,
sehr geehrte Fraktionsmitglieder !
Nachdem ich in meinem vorherigen Brief im Namen der interessierten Bürger mein Unverständnis
über den Ablauf der ASW-Sitzung vom 2.3.16 ausgedrückt habe, erlaube ich mir nun mit etwas Abstand noch einmal inhaltlich zum Thema „ Erhalt des Mobilfunkkonzeptes“ .
Stellung zu nehmen.
Dies auch vor allem deshalb, weil in einer solchen Sitzung eine konstruktive, sachliche inhaltliche
Diskussion keinen Raum findet.
Wir halten die ersatzlose Abschaffung des Mobilfunkkonzeptes ( neben den gesundheitlichen Aspekten, die es wert sind noch einmal in Ruhe betrachtet und besprochen zu werden) auch technisch gesehen als nicht zielführend.
Zur Begründung:
Das Mobilfunkkonzept ermöglicht der Stadt Erkrath auf die weitere technische Entwicklung und Fortschreibung der Mobilfunktechnologie dann flexibel zu reagieren, wenn neue ( zudem auch gesundheitsunbedenklichere ) Techniken soweit ausgereift sind, das sie für einen Großteil der mobilen Kommunikation genutzt werden können.
Solche fortgeschriebenen Technologien sind in der Entwicklung.
Dazu gehören u.a.
VLC ( visible light kommunication)- z. Zt in der Erprobungsphase auf der Insel Mainau;
neue Konzepte zur indoor/outdoor-Versorgung mobiler Kommunikation;
der weitere, großflächige Ausbau des Breitbandglasfasernetzes, so dass nur in wenigen Bereichen die sogenannte „letzte Meile“ durch funktechnische Anlagen überwunden werden muss;
die Berücksichtigung von freien W-LAN Angeboten und ihre Auswirkung auf den Bedarf an klassischen Mobilfunksendeanlagen;
die Information der Bürger über die Nutzung von hauseigenen Repeatern bei schwachem Netz
oder die Nutzung von Rufumleitungen auf Festnetze.
Die Übertragung der durch Nutzer angefragten Datenmengen allein durch klassische Mobilfunknetze und insbesondere durch den LTE - Standard, der längere Strecken überwinden soll,
stößt bereits heute an ihre Grenzen und wird über kurz oder lang durch andere Übertragungsmöglichkeiten ergänzt oder abgelöst werden müssen.
(Untersuchungen zeigen auch, dass die Gesamtsumme der Immission - Nutzung funktechnisch, auf elektromagnetischer Basis genutzten Dienste beispielsweise durch die Kombination extern und intern in Haushalt oder Büros einwirkender Geräte – die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung z.t.schon fast erreicht werden)
Auch die im Mobilfunkkonzept vorgeschlagene – offiziell von den Mobilfunkbetreibern mit dem Hinweis auf wettbewerbsrechtliche Gründe begründete Ablehnung - gemeinsame Nutzung von Sendemaststandorten ist deshalb oft schon (stille) Realität.
Dies gemeinsam : die aktuelle Situation sowie der Blick auf mögliche weitere Entwicklungen
sollte betrachtet werden.
Das war auch der Auftrag des ASW vom Oktober 2015 an die Verwaltung, auszuloten wie und ob es eine differenzierte Betrachtung auf das bestehende Konzept geben kann.
Insofern sehen wir es als fahrlässig an, die Diskussion darüber einfach abzulehnen.
Wir müssen uns darüber in Klaren sein,
dass, wenn das Konzept nicht weiter als Handlungsmaxime gelten soll, von der aus in Ruhe und ohne Druck auf die neuen Entwicklungen reagiert werden kann,
folgende Situation eintreten wird:
Die Mobilfunkbetreiber werden umgehend neue Anträge auf Errichtung von Mobilfunksendeanlagen stellen, unabhängig von baurechtlichen Gegebenheiten.
Sie werden u.a. auch privaten Hausbesitzern Angebote machen zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen unter 10 m Höhe, diese sind dann nicht genehmigungspflichtig und können quasi ( außer in reinen Wohngebieten, dort bedarf es gesonderter Begründungen) ohne Genehmigung errichtet werden.
Sie bringen gutes Geld für die Hausbesitzer und knebeln diese aber gleichzeitig mit Verträgen über Laufzeiten von 10- 20 Jahren aus denen die Hausbesitzer oder Firmen nicht mehr einseitig aussteigen können.
Die Stadt wird daraufhin kein Mitspracherecht mehr haben, es sei denn über Veränderungssperren für städtische Grundstücke.
Mit der langen Laufzeit dieser Verträge ist den technischen innovativen Fortschritten – siehe oben – die Möglichkeit genommen worden sich zu installieren und damit eben auch der Stadt in diese einzusteigen .
Man könnte es auch in diesem Bild beschreiben:
Durch die Verpflichtung auf das (leider) - nicht wie geplant umgesetzte Mobilfunkkonzept-
befindet sich die Stadt aber dennoch sozusagen in der Poolposition von der aus sie die Entwicklungen in Ruhe neu bedenken und betrachten kann um dann entsprechen zu reagieren und sein es auch mit einer Neubewertung und Überarbeitung des Konzeptes.
Dazu bedarf es der Fachleute und ihrer Bewertung und genau dies sollte durch den vom ASW verabschiedeten Antrag ermöglicht werden.
Die Mobilfunkunternehmen haben rein wirtschaftliche Interessen, die Stadt hat die Aufgabe aber a alle Bürger, unabhängig von der Handynutzung - vom Baby bis zum Greis - im Auge zu behalten
Wir bitten die SPD- Fraktion , einer sachlichen Diskussion ohne voreilige und nicht wieder rückgängig zu machende Entscheidungen den Weg zu ebnen.
Wir als interessierte und engagierte Bürger werden nicht nachlassen das Thema weiter in die Öffentlichkeit zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Müller-Krüger