11.03.2015, 15:37
Am 03.02. und 05.02. fanden in Plauen und Zwickau Stadtratssitzungen und am 06.02. eine Aufsichtsratssitzung des Theaters Plauen-Zwickau gGmbH zum Thema Grundlagenvertrag des Theaters statt.
Es wurde beschlossen, dass am 1.8.2015 der geänderte Grundlagenvertrag zwischen den Städten Plauen und Zwickau zur Sicherung der Theater Plauen-Zwickau gGmbH in Kraft tritt.
Als wesentliches Element sieht der geänderte Grundlagenvertrag folgende Finanzierungsbeträge mit einer Laufzeit bis 2020 vor:
Gesellschafter Kulturraum GESAMT
2015 9.021.600 7.570.000 16.591.600
2016 9.119.300 7.570.000 16.689.300
2017 8.227.300 7.570.000 15.797.300
2018 ff 7.430.000 7.570.000 15.000.000
Der Beschluss in den beiden Stadträten beinhaltet die Aufforderung an die Geschäftsleitung des Theaters, dem Aufsichtsrat der Gesellschaft im Juni 2015 ein beschlussreifes Konzept vorzulegen, welches die Umsetzung des vorgegebenen finanziellen Rahmens darlegt und ab 2018 mit einem Zuschuss von 15 Mill. € Theaterarbeit ermöglicht. Dies wird wahrscheinlich zur Aufsichtsratssitzung am 03.07.2015 erfolgen.
In Plauen wurde zusätzlich vereinbart: „Zur Erarbeitung einer Perspektivstrategie für das Theater Plauen-Zwickau soll eine Spitzenrunde der Oberbürgermeister, der Intendanz, der Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Betriebsrat, Deutscher Bühnenverein, Sächsische Staatsregierung, des Kulturraums und der beiden Landkreise unverzüglicheinberufen werden.“
Die anstehenden Entscheidungen sind von komplexer Tragweite für die zukünftige Existenz eines Mehrspartentheaters in beiden Städten.
Ausgangspunkt aller Betrachtungen von Möglichkeiten sind ein weiterhin großes Angebot an eigenproduziertem Theater, viele Mitarbeiter in Arbeit zu belassen, ein reduzierter Zuschuss der Gesellschafter, geringste Aufwendungen bei Abfindungen und der vollständige Erhalt der Kulturraummittel. Die vorgeschlagenen Kürzungen gegenüber dem gegenwärtigen Theaterangebot werden deutlich einschränkende Auswirkungen haben auf Qualität und die Quantität des Theaters.
Die Gesellschafter haben sich darauf verständigt, derzeit noch geltende haustarifliche Vereinbarungen über den 31.07.2015 hinaus nicht fortzusetzen bzw. neu abzuschließen.
Weiterhin wurde die prozentuale Verteilung der Zuschussmittel zwischen beiden Gesellschaftern zugunsten Plauens auf 60 (Zwickau) : 40 (Plauen) geändert.
Am 5. Februar 2015 wurde im Zwickauer Stadtrat der Haushalt für 2015 beschlossen.
Am 3. März 2015 hat der Plauener Stadtrat nach zähem Ringen grünes Licht für den Doppelhaushalt 2015/2016 gegeben. Nach mehr als sieben Stunden Sitzung stimmten die CDU-Fraktion sowie die Fraktion von FDP/Initiative Plauen für den Haushalt, SPD/Grüne und Linke dagegen. Die Kämmerin geht davon aus, dass der Haushalt so von der Rechtsaufsicht nicht genehmigt wird, da er ein Defizit von 9 Mill. Euro hat.
Gemäß § 3 (2) des neuen Grundlagenvertrages besteht für die beiden Gesellschafter ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht, wenn die Genehmigung der Haushaltssatzung nach § 119 (2) der SächsGemO verweigert wird. Damit besteht das Risiko, dass die Stadt Plauen den Grundlagenvertrag kündigen kann und das Theater von Insolvenz bedroht ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass ab April 2016 geplant ist, das Zwickauer Gewandhaus zu rekonstruieren. Leider sind dazu bis heute keine Entscheidungen über die Ersatzspiel- und Ersatzproben- sowie Auslagerungsstätten getroffen. Die Vorbereitung der Spielzeit 2015/2016 ist damit stark beeinträchtigt, die Kontinuität von künstlerischer Planung, Theaterarbeit und Besucherzuspruch ist momentan in der Bauphase nicht gesichert. Die künstlerischen Bereiche benötigen eine angemessene Vorlaufphase von mehreren Monaten, um für die ausgewählten Orte entsprechende Inszenierungsideen zu kreieren und verbindlich zu planen.
Stellungnahme der Theaterleitung und des Betriebsrates zu Einigung über die Finanzierung der Theatergesellschaft zwischen den Städten Plauen und Zwickau
Die Theaterleitung und der Betriebsrat des Theaters Plauen-Zwickau begrüßen die erfolgte Einigung in der gemeinsamen Beratung der beiden Oberbürgermeister und Fraktionsvorsitzenden der beiden Trägerstädte zur Verlängerung des Grundlagenvertrages ab Sommer 2015.
Die Erhöhung der bisher im Entwurf des neuen Grundlagenvertrages mit 12,5 Mio Euro geplanten Zuschüsse ab 2018 auf 15 Mio Euro wertet das Theater als Erfolg der massiven Bürgerproteste und Solidaritätsbekundungen aus Bürgerschaft, Politik und Wirtschaft. Innerhalb kürzester Zeit wurden u. a. rund 40.000 Unterschriften für den Erhalt des Vierspartentheaters in beiden Städten und online gesammelt.
Die Theaterleitung beurteilt die Erhöhung sowie auch die prinzipielle vertragliche Absicherung des Theaters bis 2020 als Bekenntnis der beiden Oberbürgermeister zum Erhalt des produzierenden Mehrspartentheaters und wertschätzt insbesondere die finanziellen Zugeständnisse der Stadt Plauen, die ihren bisher geplanten Antei