08.04.2017, 14:24
Weitere Präzisierung des Textes (Bei Stand 10 Unterschriften)
Neuer Petitionstext: Die Bürgerinitiative setzt sich für den unveränderten Erhalt der Freischankflächen auf öffentlichen Gehewegen für Restaurants und Cafe's in der Landeshauptstadt München ein.
Durch neue Regelungen der Landeshauptstadt sind viele Flächen nicht mehr genehmigungsfähig und müssen drastisch reduziert werden oder und/oder erhalten sogar gar keine Genehmigung mehr. Die Bürger der Stadt möchten jedoch auch weiterhin das mediterrane Flair der Stadt an lauen Sommerabenden in ihrem Lieblingscafe oder Restaurant draussen genießen.
Herr Oberbürgermeister, lassen Sie nicht zu das durch diese neuen Regelungen der Charme unserer Stadt leidet.
Liebe Münchner, Münchner und Münchnerinnen (und alle die sich nicht sicher sind...),
kämpft für Eueren Platz an der Sonne. Lasst nicht zu zu, das die Stadtverwaltung durch realitätsfremde Regelungen Euerem Lieblingscafe oder Restaurant die Außenplätze wegnimmt oder diese drastisch reduziert.
Dies droht allen Lokalen die die notwendigen neuen Mindestbreiten für Gehwege nicht mehr einhalten können. Siehe hierzu auch die Regelungen der Stadt München hinsichtlich der Mindestmaße der Gehwegbreiten: www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Gewerbeangelegenheiten-und-Gaststaetten/Bezirksinspektionen/Sondernutzung.html.
Wir wollen ausreichend Platz und keine abgeschnittenen Beine! Unterstützt uns mit Euerer Unterschrift oder Teilname an der Onlinepetition.
Bürgerinitiative für den Erhalt der Freischankflächen in München
www.draussen-in-muenchen.org
Neue Begründung: Seit 1. Mai 2014 gelten neue Richtlinien für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München.
Diese schränkt die Genehmigungsmöglichkeit von Freischankflächen aufgrund der festen Vorgabe von Mindestabständen erheblich ein. So wird geregelt: Um ein Durchkommen für den Verkehr sicher zu ermöglichen, muss zwischen
der Sondernutzung und dem Gehsteigrand mindestens 1,60 Meter Platz bleiben. Grenzt an den
Gehsteig ein Radweg, müssen mindestens 1,90 Meter frei bleiben, bei einem Parkbereich mit Schräg-
und Senkrechtparkern mindestens 2,30 Meter.
Wir sind der Auffassung, das diese Regelung nicht praktikabel ist und dafür sorgt das viele Straßencafes oder Restaurants mit Außenfläche keine Genehmigung mehr erlangen können. können oder eine Reduzierung notwendig ist.
Daher sprechen wir uns für mindestens einen umfangreichen und dauerhaften Bestandsschutz für bisherig genehmigte Flächen aus. Weiterhin bitten wir die Stadtverwaltung die Regulierung generell neu zu gestalten und weisen darauf hin, dass in etlichen Großstädten Deutschlands keine so erheblichen Regelungen zu Mindestmaßen vorhanden ist.