11.08.2024, 09:29
Ergänzung der Beispiele der überzogenen Vorschriften und Auflagen des Ministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Gemeinden/Städte
Neuer Petitionstext:
Wir fordern das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz bzw. der Bundesregierung (da inzwischen auch andere Bundesländer betroffen sind) auf, die Tradition der Planwagenfahrten durch die Weinberge zu erhalten sowie praktikable und umsetzbare Vorschriften und Regelungen einzuführen sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Gemeinden/Städte aufzufordern, sich an den Erlass zu halten und keine willkürlichen und überzogenen Verschärfungen in den Erlass hinein zu interpretieren.
Wir fordern, Traktor- und Pferdeplanwagenfahrten gleichzustellen, da dieser Erlass für Pferdefuhrwerke überhaupt nicht gilt.
Wir fordern eine Gleichstellung der Brauchtumsfahrten mit der Vermietung von Ferienwohnungen beim Winzer, Wohnmobilstellplätzen auf Weingütern und Straußwirtschaften/Gaststätten.
Diese Fahrten sind ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes, eine langjährige Tradition, eine Stütze für die ansonsten schwache Wirtschaft (Arbeitskräfte, Metzger, Bäcker, Einführung in den Beruf des Winzers und in die landwirtschaftliche Produktion) und ein wichtiger Teil des lokalen Tourismus (Tourist-Infos, Reisebüros, Hotels, Restaurants). Sie ziehen zahlreiche Besucher an, die die Schönheit und den Charme der Pfalz erleben möchten. Diese Fahrten ermöglichen es allen Besuchern, ob jung oder alt, fit oder eingeschränkt mobil, die Weingüter der Region authentisch zu erleben, die landschaftliche Schönheit der Pfalz zu genießen sowie den Winzern, ihre Weine anzubieten und zu verkaufen.
Um dies zu ermöglichen, bitten wir um praktikable und umsetzbare Regelungen und Vorgaben, die sowohl die Sicherheit als auch den Erhalt dieser Tradition gewährleisten. Die Regelungen sind so zu gestalten, dass die Durchführung der Planwagenfahrten für die Betreiber wirtschaftlich vertretbar und organisatorisch durchführbar bleibt.
Neues Zeichnungsende: 08.02.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 420 (299 in Rheinland-Pfalz)