Entwicklungshilfe - Mehr Entwicklungshilfe in den industrieschwachen Regionen der Welt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

113 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

113 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

18.11.2015, 16:06

Pet 4-18-23-743-004985

Entwicklungszusammenarbeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass in Zukunft mehr Entwicklungshilfe in den
industrieschwachen Regionen der Welt geleistet wird. Damit würden unter
Umständen die Flüchtlingsströme, die Geburtenrate und Sterberate mit den
entsprechenden Mitteln zurückgehen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die durch den Klimawandel
hervorgerufenen zukünftigen globalen Veränderungen die Menschen zwingen
würden, auszuwandern und die reichen Industrieländer Europas aufzusuchen. Wenn
mehr Gelder eingesetzt würden, könnte Deutschland somit einen wesentlichen
Beitrag zur Verbesserung der schlechten Infrastruktur dieser Länder leisten. Es
würden so neue Arbeitsplätze und Siedlungen entstehen sowie die Lebenserwartung
steigen. Den Entwicklungs- und Schwellenländern würde so der Zugang zur globalen
Gemeinschaft gewährt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Petition
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 113 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 26 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeignet, an dem Ziel, 0,7 Prozent des
Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zur
Verfügung zu stellen, festzuhalten. Diesem Ziel soll sich durch jährliche Steigerung
der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Bundeshaushaltes
angenähert werden. Deutschland soll weiter auf einen Finanzierungspfad geführt
werden, um bis 2015 eine Official Development Assistance Quote (Anteil der
öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am
Bruttonationaleinkommen) von 0,7 Prozent zu erreichen.
In absoluten Zahlen stehen dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2015 6,509 Mrd. Euro zur
Verfügung. Daneben werden auch über andere Ministerien Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt.
Neben der Finanzierungshöhe ist jedoch auch von großer Bedeutung, in welchen
Themenfeldern die vom Bundestag zur Verfügung gestellten Mittel verwendet
werden. Das BMZ hat zu Beginn der 18. Legislaturperiode drei Sonderinitiativen ins
Leben gerufen. Diese Sonderinitiativen sollen die vom Petenten angesprochenen
Fluchtursachen reduzieren und Menschen in ihren Heimatländern Perspektiven
eröffnen helfen. Dies ist zum einen die Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“, bei
der für Ernährungssicherung und ländliche Entwicklung jährlich eine Milliarde Euro
bereitgestellt wird, zum anderen die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen,
Flüchtlinge reintegrieren“, die das Ziel hat, strukturelle und akute Ursachen von
Flucht zu überwinden, Aufnahmegebiete zu unterstützen, Reintegration und
gesellschaftliche und politische Stabilisierung zu fördern, sowie die Sonderinitiative
„Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und Nahost“, mit der u. a. den
Auswirkungen der Syrienkrise im Nahen Osten begegnet wird.
Grundsätzlich ist es das Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in enger
Abstimmung mit unseren Kooperationsländern vor Ort die Lebenssituationen der
Menschen zu verbessern. Dabei unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung der
international vereinbarten Millenniumsentwicklungsziele. Diese sehen vor, bis zum
Jahr 2015 den Anteil der in absoluter Armut lebenden Menschen, gemessen an den
Ausgangszahlen aus dem Jahr 2000, zu halbieren. Auf dem Weg dorthin hat die
Weltgemeinschaft auch beachtliche Fortschritte erzielt. Allerdings sind nicht überall
auf der Welt die positiven Entwicklungen in gleicher Weise zu sehen. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass im Jahr 2015 neue und nachhaltige

Entwicklungsziele verabschiedet werden. Diese sollen die wirtschaftlichen, sozialen
und ökologischen Aspekte der Entwicklung aller Menschen berücksichtigen.
Der Petitionsausschuss begrüßt die von der Bundesregierung unternommenen
Vorhaben, um den mit der Petition angesprochenen Fluchtursachen zu begegnen.
Damit wird den mit der Petition verfolgten Zielen bereits in größerem Maße
entsprochen. Weitergehende Handlungsmöglichkeiten sieht der Petitionsausschuss
zurzeit nicht.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – als
Material zu überweisen, und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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