Erfolg

Energiewirtschaft - Keine Abgaben für Naturstrom

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

301 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

301 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Carsten Wisch Energiewirtschaft Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.09.2009 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
worden ist.

Begründung Mit der Petition wird gefordert, dass die Abgaben des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG) nicht für solche Stromlieferungen anfallen, die zu 100% aus
erneuerbaren Energien bestehen. Weiterhin soll erreicht werden, dass die Kosten der
Kernkraftwerke sowie die für diese erforderlichen Brennstoffe unmittelbar den
Beziehern von Atomstrom angerechnet werden.

Zu dieser öffentlichen Petition gingen 301 Mitzeichnungen sowie 22 Diskussionsbei-
träge ein.

Zur Begründung wird vorgetragen, dass eine derartige Regelung einen zusätzlichen
Anreiz zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien (Wind, Sonne, Biogas,
Wasserkraft) leiste. Entscheide sich ein Verbraucher für den Bezug von Strom, der
zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugt werde, solle diesem die Steuer nach
dem EEG erlassen werden.

Weiterhin wird in der Eingabe ausgeführt, die Regierungsparteien hätten den Aus-
stieg aus dem Atomstrom beschlossen. Vor diesem Hintergrund sei es angemessen,
die anfallenden Kosten für Transport, Lagerung und Forschung mit Bezug auf Atom-
kraftwerke und deren Brennstoffe den Beziehern von Atomstrom in Form einer
direkten Gebühr oder Abgabe anzurechnen. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass die Bezieher von Strom, der zu 100% aus regenerativen Energien erzeugt werde, für die
Kosten der Erzeugung von Atomstrom aufkommen müssten.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt
verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit (BMU) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass im Rahmen des EEG die Kosten für
die Förderung von erneuerbaren Energien auf die Stromkosten umgelegt werden.
Entgegen der Auffassung des Petenten handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer,
da die Mittel nicht in den Staatshaushalt fließen. Vielmehr erfolgt nach dem EEG eine
Umlage zu Gunsten der Erzeuger von Strom aus erneuerbarer Energie. Diese
Umlage ist nach dem Gesetz von Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu bezahlen.
Diese legen die Kosten auf ihre Kunden um, so dass letztlich im Sinne des Verur-
sacherprinzips die Stromverbraucher die Kosten des EEG zahlen.

Mit Bezug auf das geäußerte Anliegen des Petenten erinnert der Petitionsausschuss
daran, dass § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG festlegt, dass Elektrizitätsversorgungs-
unternehmen die EEG-Umlage nicht zu bezahlen brauchen, wenn 50% des Stroms,
den sie an Letztverbraucher liefern, nach dem EEG vergütungsfähig wäre. Hierbei
handelt es sich um Strom aus neuen und modernen Anlagen, die in Deutschland
betrieben werden. Diese Vergünstigung kann nach dem geltenden EEG und sollte
auch zukünftig nur dann gewährt werden, wenn ein Unternehmen erneuerbaren
Strom aus solchen Anlagen liefert. Die EEG-Umlage stellt mithin einen substanziellen
Beitrag zum nachhaltigen Umbau des deutschen Stromsystems dar.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass es vor dem Hintergrund des EEG
ausschließlich um den nachhaltigen Umbau des deutschen Energieversorgungs-
systems geht. Der Handel mit Strom aus großen Wasserkraftwerken, die
beispielsweise in Skandinavien seit Jahrzehnten auch ohne Förderung marktfähig

sind und wirtschaftlich betrieben werden, trägt zu diesem Umbau nicht bei. Diese
Anlagen benötigen daher auch keine Privilegierung durch das EEG. Auch würde
durch eine Privilegierung dieser Anlagen kein Anreiz zum Neubau von Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzt. Soweit der Petent fordert, die Kosten für die Bereitstellung von Atomenergie
ausschließlich den Beziehern von Atomstrom anzulasten, weist der Petitions-
ausschuss darauf hin, dass die Kosten der Herstellung von Atomstrom - Brennstoffe,
Anlagenbetrieb, Lagerung, Transport - wie bei anderen Energieträgern von den
Energieerzeugern aufgebracht werden. Diese fließen in den Marktpreis für
Atomstrom ein und werden mithin ausschließlich von Beziehern von Atomstrom
bezahlt.

Nach dem Dargelegten sieht der Petitionsausschuss keinen Ansatzpunkt für ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der vorgetragenen
Anliegen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen bereits nach der geltenden Rechtslage überwiegend entsprochen worden
ist.


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