22.01.2014, 17:08
Grundsätzlich können alle Mitglieder eines Haushaltes unterschreiben. Dies gilt auch für Minderjährige unter der folgenden Voraussetzung:
"Was passiert, wenn Nicht-Volljährige unterschreiben?
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden also auch Minderjährige mit ein. Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben." Zitat aus OpenPetition- Hilfe für Unterstützer.
Gerade die Jugendlichen sind "Internet-Affin" und sind an einer schnellen Anbindung interessiert. Außerdem ist dies eine gute Gelegenheit demokratische Prozesse und Bürgerbeteiligung zu üben.