Einkommensteuer - Abschaffung der Steuerprogression

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

429 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

429 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 13:01

Einkommensteuer Bernd Erlbeck Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.05.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Steuerprogression abgeschafft und ein glei-
cher prozentualer Steuersatz für alle Bürger eingeführt wird.

Der Petent tritt in seiner Beschwerde für eine Steuerentlastung von Normalverdie-
nern ein. Er führt hierzu aus, dass er einen gleichen, prozentualen Steuersatz an-
stelle des Progressionstarifes für das geeignete Mittel hält, eine gerechtere Besteue-
rung herbeizuführen.

Hinsichtlich des weiteren Vorbringens des Petenten wird auf den Akteninhalt verwie-
sen.

Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 429 Mitzeichnungen
und 59 Diskussionsbeiträge vor.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeholten Stellungnahme wie folgt
zusammenfassen:

Der Auffassung des Petenten, es liege eine zu hohe Steuerbelastung bei Normal-
verdienern vor, kann der Petitionsausschuss nicht folgen. Die steuerliche Belastung
eines ledigen, kinderlosen Durchschnittsverdieners ist von 18,7 Prozent im Jahr 1998
auf 14,7 Prozent im Jahr 2008 gesunken. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt - unter
Berücksichtigung des Kindergeldes - bis zu einem Bruttoeinkommen von 37.610 im

Jahr 2008 im Ergebnis keine Einkommensteuer mehr. Dies entspricht einem
Einkommen von mehr als 3.000 brutto monatlich.

Weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sind im sogenannten Konjunktur-
paket II enthalten:

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend ab 1. Januar 2009 um 170 auf 7.834 an-
gehoben. Die übrigen Tarifeckwerte wurden ebenfalls zum 1. Januar 2009 um 400
angehoben. Ab 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 auf dann
8.004 angehoben. Außerdem wird dann eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte
um 330 vorgenommen.

Zusätzlich wurde der Eingangssteuersatz ab dem 1. Januar 2009 von 15 Prozent auf
14 Prozent abgesenkt.

Alle Kindergeldberechtigten erhalten für das Jahr 2009 eine Einmalzahlung von
100 je Kind (Kinderbonus), die beim Bezug von Sozialleistungen nicht als Ein-
kommen angerechnet wird. Bei Haushalten mit höherem Einkommen bleibt der Ent-
lastungseffekt auf die Wirkungen der Freibeträge für Kinder begrenzt, indem auch die
Einmalzahlung bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den
Freibeträgen verrechnet wird.

Diese im Maßnahmenpaket vorgesehenen steuerrechtlichen Regelungen zur Ent-
lastung von Privathaushalten sind - mit Ausnahme des Kinderbonus - auf Dauer an-
gelegt. Sie entlasten somit nachhaltig gerade auch die Bürgerinnen und Bürger mit
durchschnittlichem Einkommen.

Der deutsche Einkommensteuertarif ist als linear-progressiver Tarif ausgestaltet. Er
erlaubt eine flexible, an politischen und finanzwirtschaftlichen Vorgaben ausgerich-
tete Gestaltung der steuerlichen Belastung. Kern des Einkommensteuertarifes ist die
Progressionszone, die ein wesentliches Ziel der Besteuerung widerspiegelt: Mit stei-
gender Leistungsfähigkeit - ausgedrückt durch ein wachsendes Einkommen - soll
auch ein größerer Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens erbracht werden. Eine Einheitssteuer (häufig auch als flat tax bezeichnet) ist demgegenüber - in Ab-
hängigkeit der konkreten Ausgestaltung im Hinblick auf Steuersatz und Freibetrag -
letztlich ein einstufiger Steuertarif, der üblicherweise mit einer Verbreiterung der
Bemessungsgrundlage (also Wegfall von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten) einher-
geht. Dies kann zu individuellen Steuererhöhungen führen. Entscheidend ist jedoch,
dass bei einer Einheitssteuer das mit einem linear-progressiven Tarif verbundene
und von einer überwiegenden Mehrheit als gerecht empfundene Prinzip der Besteu-
erung nach der individuellen Leistungsfähigkeit nicht mehr zielgenau erreicht werden
kann, da gerade hier die steuerliche Progression nur noch in einem weit geringeren
Maß über die Freibeträge gesteuert werden kann. Aufgrund der damit einhergehen-
den Verteilungswirkungen kann die Einführung eines einstufigen Einkommensteuer-
tarifes nicht befürwortet werden.

Aufgrund des Dargelegten sieht sich der Petitionsausschuss außerstande, dem An-
liegen des Petenten zu entsprechen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren ab-
zuschließen.


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