18.02.2022, 13:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Anliegen "Bänken und Mülleimer":
Auf die Fläche des Gemeindegebiets verteilt, finden sich 107 Bänke und 12 Senioren/ Mitfahrbänke. Die Standorte sind überwiegend so gewählt, dass die Entfernungen zwischen den einzelnen Standorten nicht zu lang (ca. 300m) und damit auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gut erreichbar sind. Regelmäßig befinden sich an den Standorten auch immer Abfallbehältnisse, von denen es im Gemeindegebiet 165 Stück gibt. Die Leerung erfolgt einmal wöchentlich, die stärker frequentierten Standorte, etwa entlang Hauptstraße, Willinghusener Landstraße und Soltausredder werden zweimal wöchentlich entleert.
In 2020 und 2021 sind 5 Abfallbehälter und 4 Bänke hinzugekommen. Die Notwendigkeit, die Anzahl der entsprechenden Standorte zu erhöhen, wird derzeit nicht gesehen.
zum Thema "Eingezäunter Hundeplatz":
In Deutschland gibt es von Kommunen – vorwiegend in Großstädten mit wenig für Hunde geeigneten Freiflächen – geschaffene Hundeauslaufgebiete oder Hundeauslaufplätze. Die konkrete Bezeichnung ist abhängig von Landesgesetzen bzw. kommunalen Regelungen. In Hamburg gibt es einen grundsätzlichen Leinenzwang, weswegen Hundehalter nur eingeschränkt in der Lage sind, dem Bedürfnis der Hunde, sich ausreichend zu bewegen, zu entsprechen. Dies wird durch die oben erwähnten öffentlichen Auslaufgebiet ermöglicht – zudem gibt es privat unterhaltene Flächen, deren Nutzung teils kostenpflichtig ist.
In Schleswig-Holstein und somit auch in und um Barsbüttel gilt kein genereller Leinenzwang. So haben Hundebesitzer unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben gerade hier im ländlichen Bereich deutlich mehr Möglichkeiten, den Bedürfnissen ihrer Tiere gerecht zu werden. Derzeit ist kein erhöhter Bedarf an der Ausweisung gesonderter Flächen erkennbar. Ein kommunales Engagement und die Notwendigkeit, derartige Dienstleistung anzubieten, scheint daher nicht geboten. Zudem wäre ein entsprechendes Engagement der Gemeinde infolge verkehrssicherungstechnische und betreiberrechtlichen Gründe mit einem finanziellen Aufwand verbunden, der aufgrund der aktuellen Haushaltslage leider keinen Vorrang geniest.
Es bleibt den Hundebesitzern selbstverständlich unbenommen, sich als „Gleichgesinnte“ selbst auf die Suche nach geeigneten Flächen zu machen und diese ggf. gemeinschaftlich für die angefragte Nutzung in Abstimmung mit dem Eigentümer zu beanspruchen.
Beste Grüße
Thomas Schreitmüller