Region: Markdorf
Kultur

Ein Hotel im Bischofsschloss in Markdorf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Georg Riedmann

633 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

633 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.11.2017, 11:55

Liebe Unterstützer/innen

die Stellungnahmen der Stadträte zur Petition verzögern sich leider. Openpetition teilt uns mit:

Ich schreibe gleich nochmal den Herren von der Verwaltung an, weil wir bisher noch auf den bereits zugesicherten E-Mail-Kontakt warten. Dann könnten die Stellungnahmen diese Woche noch rausgehen.

Beim Bürgerbegehren ist zwischen uns und der Stadt strittig, ob ein Bürgerbegehren verfristet ist. Wir halten ein Bürgerbegehren für zulässig und stützen uns auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg:

Diesen Grundsatz hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch einen Beschluss vom 30.09.2010 – 1 S 1722/10 – dahingehend
modifiziert, dass nicht nur der die eigentliche Planung einleitende Grundsatzbeschluss bürgerentscheidsfähigist, sondern auch weitere „Weichen stellende“ Entscheidungen des Gemeinderatsden Lauf der 6-Wochen-Frist erneut auslösen und damit das Projekt wieder bürgerentscheidsfähigmachen. Die Bürger seien nicht gehalten, bereits in einem Stadium gegen ein Vorhaben vorzugehen,

in dem sich das Für und Wider noch nicht einigermaßen verlässlich beurteilen lässt. Erst wenn ein Planungsstadium erreicht ist, in dem sich die Vor- und Nachteile des Vorhabens einigermaßen verlässlich beurteilen lassen, soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes ein Bürgerbegehren im Anschluss an einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss möglich sein. Gerechtfertigt hat derVerwaltungsgerichtshof seine Auffassung mit der Überlegung, dass die Bürgerschaft davon ausgehen kann, dass – wie bei gestreckten Planungsverfahren üblich – der Gemeinderat sich mehrfach mit der Angelegenheit befassen werde. Insbesondere nach Abschluss der Planungen werde noch ein Projektbeschluss gefasst, der grünes Licht für die Realisierung gibt.


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