26.12.2011, 14:31
Text Gekürzt und nach Ideen von Petitionsunterzeichnern Geändert
Neuer Petitionstext: In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen über die elektrische Zigarette veröffentlicht.
Im weiteren Verlauf werden die Verlautbarungen der einzelnen Stellen aufgelistet und juristischen sowie wissenschaftlichen Fakten gegenübergestellt.
1. Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen am 16.12.2011
"Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten."
Das Gesundheitsministerium will elektronische Zigaretten aus Gesundheitsgründen verbieten lassen. Doch Studien über mögliche Gefahren gibt es nicht. Neue Begründung: Widerlegung: Wie bei anderen Nikotinsubstitutionspräparaten beschränkt sich die Toxizität der "Elektrischen Zigarette" auf die Wirkungen von Nikotin. Da kein Verbrennungs- prozess stattfindet, entfällt die Belastung mit sonstigen im Tabakrauch enthaltenen toxischen und vor allem kanzerogenen Fremdstoffen. Das Gesundheitsrisiko ist daher wesentlich niedriger als beim Konsum von Tabakwaren. Abgesehen vom Nikotingehalt ist die "Elektrische Zigarette" als toxikologisch unbedenklich zu bewerten.(quelle:Univ.-Prof. Dr. Bernd Mayer)
Die derzeitige Rechtslage besagt eindeutig, dass die genannten Produkte nicht durch das Arzneimittel- (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt sind, nach mehreren Gerichtsentscheiden des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit sogar nicht einmal geregelt werden dürfen. Keines der derzeit am Markt gehandelten Produkte unterliegt Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bestätigte dies jüngst durch die Feststellung, dass Arzneimittel nicht nur über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen sondern auch dazu bestimmt sein müssen, was bei dem Genußmittel eZigarette nicht zutrifft.
2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 19.12.2011 " Gutachten über die Pharmakologie und Toxikologie einer Elektrischen Zigarette zur Raucherentwöhnung
www.freesmoke.eu/shop/bericht.htm "
"Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können."
Widerlegung
Die Untersuchung der FDA aus dem Jahre 2009 ist höchst umstritten, da von der US-Behörde bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben wurde. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an. Das renommierte Analyselabor "Eurofins Dr. Specht Laboratorien" in Hamburg hat Aromaliquids von e-Zigaretten auf krebserregende Nitrosamine untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der Dampfphase sind Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids nicht nachweisbar.
3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) am 2. Dezember in Heidelberg "Propylenglykol ist ein Reizgas."
In einem Selbstversuch des DKFZ wurde die Wirkung von e-Zigarettendampf getestet. Dazu haben sich Mitarbeiter des DKFZ in einen Raum gesetzt und zwei elektrische Zigaretten gedampft. Das Ergebnis der "Untersuchung": "Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl." (Zitat Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention DKFZ)
Widerlegung
Dieser mündliche Erfahrungsbericht widerspricht nicht nur zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern ist selbst höchst unwissenschaftlich.
Zitat Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz "Die niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch praktisch unbedenklich. Glyzerin und 1,2-Propylenglykol werden seit Jahren in pharmazeutischen und kosmetischen Präparaten im oralen und dermalen Anwendungsbereich eingesetzt." ots.de/VrRUh
Diese drei Aussagen sind Beispiele für eine gezielte Desinformations-Kampagne zur Verunsicherung des Marktes. Der Verband fordert die genannten Stellen dazu auf, diese Kampagne mit sofortiger Wirkung einzustellen. (Quelle: freesmoke.eu)