26.12.2011, 02:12
Weitere kurze Erklärung
Neue Begründung: Widerlegung:
Die derzeitige Rechtslage besagt eindeutig, dass die genannten Produkte nicht durch das Arzneimittel- (AMG) oder Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt sind, nach mehreren Gerichtsentscheiden des europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts derzeit sogar nicht einmal geregelt werden dürfen. Keines der derzeit am Markt gehandelten Produkte unterliegt Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bestätigte dies jüngst durch die Feststellung, dass Arzneimittel nicht nur über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen sondern auch dazu bestimmt sein müssen, was bei dem Genußmittel eZigarette nicht zutrifft.
2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 19.12.2011
"Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können."
Widerlegung
Die Untersuchung der FDA aus dem Jahre 2009 ist höchst umstritten, da von der US-Behörde bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben wurde. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an. Das renommierte Analyselabor "Eurofins Dr. Specht Laboratorien" in Hamburg hat Aromaliquids von e-Zigaretten auf krebserregende Nitrosamine untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der Dampfphase sind Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids nicht nachweisbar.
3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) am 2. Dezember in Heidelberg "Propylenglykol ist ein Reizgas."
In einem Selbstversuch des DKFZ wurde die Wirkung von e-Zigarettendampf getestet. Dazu haben sich Mitarbeiter des DKFZ in einen Raum gesetzt und zwei elektrische Zigaretten gedampft. Das Ergebnis der "Untersuchung": "Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl." (Zitat Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention DKFZ)
Widerlegung
Dieser mündliche Erfahrungsbericht widerspricht nicht nur zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern ist selbst höchst unwissenschaftlich.
Zitat Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz "Die niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch praktisch unbedenklich. Glyzerin und 1,2-Propylenglykol werden seit Jahren in pharmazeutischen und kosmetischen Präparaten im oralen und dermalen Anwendungsbereich eingesetzt." ots.de/VrRUh
Diese drei Aussagen sind Beispiele für eine gezielte Desinformations-Kampagne zur Verunsicherung des Marktes. Der Verband fordert die genannten Stellen dazu auf, diese Kampagne mit sofortiger Wirkung einzustellen.
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Kurz und knapp Fr.Barbara Steffens Will unser Heiliges „Dampfgerät“ Verbieten
Einige Habe Die E-Zigarette als Chance genutzt um das Rauchen Herkömmlicher Zigaretten aufzugeben
Andere Nutzen es Wiederum als Billigere Lösung mit Weniger Schadstoffe der Herkömmlichen Zigarette Gegenüber.
Der Grund des Rauchens von der E-zigarette sollte egal sein. Es Darf nicht Durch die Regierung Verboten werden weil ihr Steuergelder Flöten Geht,
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