08.04.2014, 22:33
Die Petition wurde nur redaktionell verändert, insbesondere wurden Absätze aus dem Text entfernt.
Neuer Petitionstext: Petition nach Artikel 24 der Stadtordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen als unseren gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:
Der Rat der Stadt Münster möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen öffentlichen Ausschuss zum Thema verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen Ebene einberufen.
Zusammen mit Fachleuten soll geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein.“
Als konkretes Modell schlagen wir einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
- Mitglied werden kann jeder Einwohner der Stadt ab 18 Jahren.
- Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.
- Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.
- Jedes Mitglied erhält höchstens zwei Gramm pro Tag.
- Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 14 Gramm oder wenigstens die in NRW als bis zu 10 Gramm geltende geringe Menge außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet, damit sie für eine volle Wochenration nur einmal ihren Anteil abholen müssen.
- Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.
- Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden. Hierzu wären bis zu 5 Gramm am Tag mit einem Besitz von bis zu 35 Gramm denkbar, damit die Patienten nicht jeden Tag, sondern nur einmal die Woche ihre Medizin holen müssen. Dabei sollte die ärztliche Empfehlung im Rahmen dieses wissenschaftlichen Modellversuchs unabhängig von den unzumutbar hohen bundesweiten Auflagen berücksichtigt werden können, damit den Patienten wirklich unbürokratisch geholfen werden kann und Schwerstkranke nicht jahrelang auf ihre Medizin warten müssen.
Die Stadt sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Stadt für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer oder wenigstens von Konsumformen ohne Tabak.
Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile - insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung - entstehen.
Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.
Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt für die Stadt nicht nur kostenneutral, sondern sogar gewinnbringend möglich. Sowohl Stadt als auch CSC sollten an diesem finanziellen Freiraum partizipieren. Diese Einnahmen könnten für Bildungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen und die Einrichtung der Räumlichkeiten genutzt werden.
Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau durch die Stadt selbst sowie die Abgabe durch die Stadt oder über Apotheken denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Micha Greif & Jonas Höltig Neue Begründung: Die Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen spricht sich laut einer EMNID-Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus.
Die aktuelle Cannabis-Gesetzgebung birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem auch mafiöse Gruppen ihre Geschäfte finanzieren, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Die Strafverfolgung ist für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt somit Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
- Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.
- Die Förderung von Tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
- Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.
- Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
- Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.
- Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über einen CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.
- Die Rechte und Freiheiten unbescholtener Bürger werden nicht weiter auf unzumutbare Weise eingeschränkt.
Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 300000 Bürger unserer Stadt 3,6 Millionen Euro jährlich, während laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen statistisch umgerechnet nur 111.000 Euro für Münster in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Kommune sollte eine Vereinbarung mit dem Land anstreben, um an den Einsparungen bei den Kosten für die Strafverfolgung beteiligt zu werden.
Über den § 3 kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Stadt einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen. Ebenso besitzen ca. 150 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.
Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von der Stadt Münstermit Münster mit knapp 300.000 Einwohnern wären dies rund 11.700 Bürger bzw. Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr.
Die Stadt Münster hat alleine bei den Genusskonsumenten das Potenzial für rund 23 CSCs mit rund 500 Mitgliedern, bei rund 200 Mitgliedern rund 59 CSCs. Da die Stadt selbst beschließen kann, dass der CSC Überschüsse generieren und abgeben soll, könnten mögliche Zusatzkosten aufgefangen werden, auch wenn das Konzept nach ersten erfolgreichen Jahren angepasst werden müsste.
¾ der Bürger Deutschlands sprechen sich für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus.
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich
betrieben.