Deutsche Streitkräfte - Marine - Außerdienststellung des Segelschulschiffs "Gorch Fock"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

244 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

244 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 16:41

Pet 1-17-14-5702-017963

Deutsche Streitkräfte - Marine


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2012 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die „Gorch Fock“ als Schulschiff der
Bundeswehr außer Dienst gestellt wird und in ein Museumsschiff deutscher
Zeitgeschichte umgewandelt wird.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
wurde von 244 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 66 Diskussionsbeiträge
ein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Ausbildung für
Offiziersanwärter auf dem Schulschiff „Gorch Fock“ sei nicht mehr zeitgemäß. Durch
den Vorschlag, das Schulschiff in ein Museumsschiff umzuwandeln, könne man
darüber hinaus einige Kosten einsparen. Im Verteidigungsfall würde die „Gorch Fock“
überdies keinen Nutzen bringen. Aufgrund der tödlichen Ereignisse im
November 2010 und der hieraus resultierenden Diskussionen werde u. a. das
Ansehen der Bundeswehr in der Bevölkerung schwer beschädigt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe zwei Stellungnahmen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eingeholt. Unter Einbeziehung der
vorliegenden Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
wie folgt zusammenfassen:
Das Segelschulschiff „Gorch Fock“ ist nach Ansicht des Ausschusses ein
wesentlicher Bestandteil im Rahmen der Ausbildung des Führungsnachwuchses der
Deutschen Marine. Derzeit findet an Bord die seemännische Basisausbildung der

Offiziersanwärter und die der Unteroffizieranwärter bestimmter Laufbahnen statt.
Daneben leistet die „Gorch Fock“ einen wesentlichen Beitrag zur Repräsentation der
Bundesrepublik Deutschland außerhalb des eigenen Hoheitsgebietes.
Im Zusammenhang mit dem tragischen Unfall vom 7. November 2010 hatte der
Bundesminister der Verteidigung am 2. März 2011 eine „Weisung zur Einsetzung
einer Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung der seemännischen
Basisausbildung in der Deutschen Marine“ erlassen. Diese sogenannte Pommerin-
Kommission hatte den Auftrag, die gegenwärtige seemännische Basisausbildung in
der Deutschen Marine einer Revision zu unterziehen und, sofern erforderlich, ein
tragfähiges neues Ausbildungskonzept zu entwickeln, in dessen Rahmen die „Gorch
Fock“ als Segelschulschiff der Deutschen Marine erhalten werden kann. Die
Kommissionsmitglieder wurden von einem fraktionsübergreifenden,
parlamentarischen Beirat sowie einem Sachverständigenbeirat aus dem Bereich des
BMVg inhaltlich begleitet, welche ihnen auch beratend zur Seite standen.
Die Ergebnisse der voneinander unabhängigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Kiel und des Beauftragten für Havariewesen der Marine sind in die Prüfung der
Kommission eingeflossen.
Am 15. Juli 2011 wurde durch die Pommerin-Kommission der Bericht der
„Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung der seemännischen Basisausbildung in
der Deutschen Marine“ dem Bundesminister der Verteidigung übergeben.
In ihm spricht sich die Kommission einstimmig für eine Fortsetzung der
seemännischen Basisausbildung auf dem Segelschulschiff „Gorch Fock“ auf
Grundlage ihrer Forderungen aus.
Darüber hinaus wurden die Vorgänge um das Segelschulschiff „Gorch Fock“ in der
96. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am
6. Juli 2011 behandelt. Grundlage hierfür war der Bericht des BMVg zu den
Ergebnissen der Ermittlungen hinsichtlich der Vorkommnisse auf der „Gorch Fock“.
Im Ergebnis hat sich der Bundesminister der Verteidigung für eine grundsätzliche
Fortsetzung des Auftrags der „Gorch Fock“ als Ausbildungsschiff entschieden.
Der Petitionsausschuss vermag die Entscheidung des Bundesministers der
Verteidigung nicht zu beanstanden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

Begründung (PDF)


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