17.05.2018, 12:51
Sprachliche Präzisierung.
Neue Begründung: Die Verunsicherung durch die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung ist bei den ehrenamtlich geführten, gemeinnützigen Vereinen riesengroß. Die Weder die Verbände und noch viel weniger die ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden sind nicht in der Lage eine finale rechtliche Einschätzung zu treffen, was die Vereine - mit vertretbarem Aufwand - tun müssen, um nicht Gefahr zu laufen, Bußgelder bezahlen zu müssen.